Object : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

62

XIII.  Getränke.

Tarifmässige  Benennung

S  e

313

Frankreich.
Getränke,  destillirte  ;
Alkohol,  Branntwein  in  Flaschen  ....
„  „  anders  als  in  Flaschen

Hekt.
1
1  rtin.

314
'  307

I  309
;  315
1308
I  316

alkoholische  Flüssigkeiten,  andere  .  .  .  .
Liqueure
Anmerkung.  Die  Producte,  zu  deren  Erzeugung  Alkohol
verwendet  wird,  haben,  abgesehen  von  dem  sie  treffenden
Zolle,  noch  die  innere  Steuer  von  dem  verwendeten  Alkohol
nach  einem  von  dem  Comité  consultatif  des  arts  et  manufactures ­
  zu  bestimmenden  Verhältnisse  zu  entrichten.
Wein  aller  Art
Anmerkung.  Weine,  welche  mehr  als  15®  Alkohol  haben,
werden  für  die  15*  übersteigende  Alkoholmenge  den  Einfuhrszoll ­
  für  Alkohol  bezahlen,  für  den  Rest  der  Flüssigkeit
den  Einfuhrszoll  für  Wein.
Wermuthwein
Cider,  Birnmost  und  Sauerwein
Hierzu  die  innere  Steuer.
Aepfel  und  Birnen,  zerquetscht
Essige,  andere  als  parfümirt  .
Hierzu  die  innere  Steuer.
Mineralwasser,  einschliesslich  der  Krüge  .  .  .

ilkob.
1
1

1
1
1
1

I

Griechenland.
Most
Wein  aller  Art  in  Flaschen
„  „  m  „  Fässern
Bier  in  Fässern  oder  Flaschen
Branntwein,  ordinärer  (Suma)  und  Weingeist  bis
20  Grad  nach  Catier
„  über  20  Grad  nach  Catier  .  .  .
Spirituose  Flüssigkeiten  im  Allgemeinen  wie
Rum,  Absinth  etc.  in  Flaschen  und  Fässern
Frauenhaar-Syrup  (ohne  Abzug  der  Tara  für  die
Flacons)
Mineralwasser  aller  Art  einschliesslich  der  Flaschen
(Nach  dem  griechischen  Tarif  unter  Arzneiwaaren
  gereiht.)
Wein
Most
Alle  übrigen  Artikel  frei.
Anmerkung.  Mit  dem  Gesetze  vom  21.  März  (2.  April)
1883  wurde  in  Griechenland  eine  Verbrauchssteuer  auf
Spiritus  und  spirituöse  Getränke  sowie  auf  Bier  eingeführt,
welche  auch  von  fremden  Erzeugnissen  bei  der  Einfuhr  eingehoben ­
  wird,  und  zwar:
1.  Von  Spiritus  von  jedem  Grad  Alkoholgehalt  1  Lepta
für  die  Oka.
2.  Von  Bier  30  Lepta  für  die  Oka.
a)  Für  das  eingeführte  Bier  entfällt  daher  per  Oka
an  Zoll  und  Nebengebühren  .  35'/*  Lepta
Verbranchsabgabe  30  „
Zusammen  05'/*  Lepta
b)  Auf  lOOgradigen  Spiritus  entfallt  daher
Einfuhrszoll  ....  —  Dr.  00'/,  Lepta
Mologebühr  und  Octroi  —  ,  10  „
Verbrauchssteuern  .  .  1  ,  —  ,
Somit  zusammen  1  Dr.  70'/,  Lepta
Siehe  deutsches  Handelsarchiv,  Juniheft  1883.

Oka
1
1
1
1
1
1
1
1
1

Bar.

Zoll

allgemeiner ­


tragamassiger


Frc.
30
30
30
40

Frc.
1

Cent.

Frc.
30
30
30
30

50

50

50

Cent
11
33
53
33
33
67
53
33
07

Frc.

Cent.

Cent.

Ansfnhrszolli

1

33
72
            
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