Full text: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

350 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Guterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —(1808 
oder gauf lange. Die Krankheitskosten wirken für die Familienwirtschaft wie die Kriege 
und Ahnliches für die Staatswirtschaft. Sie kommen unregelmäßig und unerwartet; das 
zewöhnliche Budget ist nicht für sie eingerichtt. Ja wenn die 5—6 Krankentage, die 
zährlich in Deutschland auf einen versicherten Arbeiter kommen, auf alle nach Aller und 
und Beruf gleich verteilt wären, wenn jeder Arbeiter zweimal jährlich 8 Tage deshalb 
seiern müßte, dann wäre die Last nicht so schwer zu tragen. Aber die jungen Jahre, 
die kräftigsten Leute, die gesundesten Beruse haben lange Zeiten ohne Krankheitstage; 
mit höherem Alter, in bestimmten Berufen nehmen sie zu; und einzelne werden, jung 
oder alt, von monatelanger Krankheit und damit von Verdienstlosigkeit und großen 
Kosten von 100-300 und mehr Mark befallen. Die alte Sitte, daß der Brotherr 
das Gesinde, die Commis, die Gesellen, die Matrosen eine Zeitlang verpflegt, den Lohn 
fortzahlt, ist auch heute noch nicht ganz verschwunden, aber sie ist doch in rascher Ab— 
nahme begriffen. Wo vollends tägliche Entlaßbarkeit Sitte geworden, da macht Krankheit 
den Arbeiter sofort brotlos, übergiebt den Kranken und seine Familie dem Hunger und 
der Armenkasse, wenn sie nicht versichert sind. Je niedriger die Löhne stehen, desto er— 
vpünschter ist es, daß auch Frau und Kinder des Arbeiters gegen Krankheit versichert 
sind; fsie bleiben sonst ohne ärztliche Pflege und Arznei, der Mann kann aus seinen 
laufenden Einnahmen schwer etwas für sie thun. Es ist nicht übertrieben, wenn man 
behauptet hat, vor der neueren Arbeiterversicherung sei in den Kulturländern für kranke 
Pferde und krankes Rindvieh meist besser gesorgt worden als für die kranken Arbeiter. 
Auf Armenkosten kamen die Leute häufig erst dann ins Spital, wenn es zu spät war. 
Für sehr viele Arbeiter hat eine Krankenpflege überhaupt erst mit der neueren Arbeiter— 
versicherung begonnen. Um welche großen Schäden aber es sich dabei im ganzen 
handelt, sei nur durch folgende Angaben aus der neuesten deutschen Krankenversicherung 
die auf dem Gesetz von 18883/ 1892 beruht) erhärtet: 
Zahl der Zahl der auf 100 Zahl der Krankheitstage 
Versicherten Krankheitsfälle Versicherungen absolut auf einen Krankenfall 
888 5,4 Mill. 1,7 Mill. 32 Fälle 29,5 Mill ˖ 16,8 Tage 
1899 92 34. 38 —D 15,8 
Wenn heute durch die organisierte Krankenpflege jährlich in Deutschland etwa 
200 Mill. Mark (einschließlich der Berg- und Eisenbahnarbeiter) ausgegeben werden, so 
erhellt die Bedeutung dieser Hülfe durch den Vergleich mit der öffentlichen Armenpflege, 
welche noch nicht so viel kostet. 
—DDD— 
und längere Arbeitsunfähigkeit; humane Vereine, die innere Mission, katholische 
Schwestern treten da mannigfach helfend ein, liefern Nahrung und Pflege für die 
Betreffende und ihre Familie in solcher Zeit. Aber das reicht nicht aus. Daher ist 
auch hier die Versicherung, welche sich am besten mit der Krankenversicherung verbindet, 
am Platz; die Frau muß für die Zeit des Wochenbettes eine bestimmte Einnahme er— 
halten. Die deutschen Krankenkassen zahlten 18907 über 2 Mill. Mk. für solche Fälle. 
c) Stirbt der arme Mann oder ein Glied seiner Familie, so entstehen Kosten 
aller Art; ein anständiges Begräbnis will selbst die ärmste Witwe ihrem Mann ver— 
schaffen; stirbt ein verdienendes Familienglied, so wird die ganze wirtschaftliche Lage 
eine andere; ein Umzug, die Anderung aller Verhältnisse macht Kosten. Daher das 
Bedürfnis für die Familie, im Falle eines Todes eine etwas größere Summe von 
wenigstens 50, 100, auch 200 Mark in die Hand zu bekommen, das durch die Ver— 
ücherung eines Sterbegeldes befriedigt wird. Sie ist eigentlich älter als die 
Krankenversicherung; die niedrigsten Arbeiter wie der Mittelstand fühlen die Notwendigkeit 
und sind bereit, hierfür etwas in guten Tagen zu zahlen. Besondere Sterbekassen und die 
meisten Krankenkassen dienen dieser Versicherung. Außerdem kommt die oben erwähnte 
Volksversicherung diesem Bedürfnis entgegen. Wo sie sich weit ausgedehnt hat (z. B. in 
Rewark, N. J. Ver. Staaten), von da“ wird berichtet,, daß früher die Häcfte aller 
stterbenden Einwohner ein Armenbegräbnis in Anspruch nahmen, daß jetzt aber Derartiges
	        
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