Full text: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

375) Die neuen ausftralischen Schiedsgerichte. 417 
höfe entstehen, und daß auf das Anrufen einer legitimierten Seite auch die andere er— 
scheinen muß. Die deutsche Gewerbegerichtsnovelle und die in Frankreich beabsichtigte 
Reform zielt dahin. 
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cruhigem, unausgesetztem Gange die ganze Volkswirtschaft abhängt (Kohlenbau, Ver—⸗ 
ehrsgewerbe, vielleicht auch Gas- und Wasserwerke) sofort eine feste Vereinsbildung 
beider Teile, erst durch vorbereitende Verhandlung der Regierung mit den Betreffenden, 
dann aber durch ein bindendes Gesetz zu schaffen, so daß vollstaͤndig legitimierte Aus— 
schüsse und Vertreter vorhanden wären. Jede Arbeitseinstellung oder Aussperrung ohne 
Zustimmung der Vertretung wäre unter Strafe zu stellen. Jede Arbeitsstreitigkeit 
müßte von jedem der beiden Teile an die hiesür zu bildenden lokalen und centraälen 
Einigungs- und Schiedsbehörden gebracht werden können; die Entscheidung des centralen 
Schiedsgerichtes müßte für 8, 6, 12 Monate, je nach Lage des Marktes, gefällt werden 
und fortlaufen, wenn nicht 4 Wochen vor Terminablauf gekündigt wäre. So lange der 
Schiedsspruch gilt, dürfte keine Unterbrechung der Arbeit stattfinden. Das amerikanische 
Bundesgesetz vom 1. Juni 1888 bewegt sich auf dieser Linie. Unser Vorschlag geht nur 
in dem Punkte der staatlichen Schaffung legitimierter Vertreter über die jehßt in einer 
Reihe australischer Staaten gültigen Gesetze hinaus. Im übrigen wäre nauurlich eine 
Gesetzgebung, welche die freie Gewerkvereinsbildung für alle übrigen Gewerbe fördert, 
die Voraussetzung, daß man sich einem dauernden Friedenszustande nähere. — 
228. Schlußergebnis. Versuchen wir nochmals, kurz zu überblicken, was wir 
in diesem Kapitel vorgeführt. Das Armenwesen ist seit Jahrhunderten bemüht, durch 
Kirche, Vereine, Gemeinde und Staat die wirtschaftlich Schwächsten über Wasser zu 
halten. Das Versicherungswesen, seit dem 17. und 18. Jahrhundert für die oberen 
und Mittelklassen, seit hundert Jahren für die unteren organisiert, überträgt die wich— 
tigsten individuellen Schäden und Schicksalsschläge auf sociale Gruppen und sociale 
Koörberschaften. Die Arbeitsvermittelung, unvollkommen als Privatgeschäft und Klassen— 
einrichtung, wird durch ihre UÜbertragung auf die Gemeinden, ihre Verbände und Central⸗ 
organe erst ein ausreichendes Mittel, Klarheit über Angebot und Nachfrage auf dem 
Arbeitsmarkt zu schaffen, seine Schwankungen einzuschränken. Das Gewerkvereinswesen 
giebt der Arbeiterklasse erst eine Organisation, die ihr ermöglicht, mit Nachdruck bei den 
Kämpfen um Lohn und Arbeitsbedingungen aufzutreten. Daran schließt fich das Eini— 
gungs- und Schiedsgerichtsverfahren, erst privatim sich organisterend, dann durch Gesetz 
geregelt, mit gewissen Zwangsrechten ausgestattet; es ist bestimmt, die Kämpfe um Lohn 
und Arbeitsbedingungen zu schlichten und zu dämpfen, durch den Druck der öffentlichen 
Meinung, durch die Gründe der Billigkeit und Gerechtigkeit den socialen Frieden immer 
wieder herzustellen, die beiden kämpfenden Klassen zum gegenseitigen Verständnis ihrer 
Sonder⸗- und ihrer gemeinsamen Interessen zu erziehen. Das Recht auf Arbeitskämpfe 
wird in der Zukunft, wie einst das Fehderecht, verschwinden. 
Es handelt sich um eine Stufenleiter socialer Einrichtungen, die mehr und mehr 
der heutigen Volkswirtschaft ein verändertes Gepräge geben, sie emporheben über die 
bloßen Machtproben und Faustkämpfe des Marktes, um Institutionen, die in den knarren— 
den Mechanismus der egoistischen Reibungen das sociale Ol von allerlei Hülfen und 
Versicherungsmitteln gießen, so diesem Mechanismus wieder einen ruhigeren Gang geben. 
Es handelt sich auch hier um die beginnende Socialisierung der Volkswirtschaft vom 
Standpunkte der Humanität, der Sittlichkeit, des Rechtes. 
Natürlich sind alle diese neuen Institutionen nicht leicht herzustellen; sie sind alle 
ompliziert; sie ruhen nicht oder nur zum kleineren Teil auf dem Erwerbstrieb; nicht die 
freie Konkurrenz hat die meisten geschaffen; Gemeinde, Genossenschaft, Staat und Gesetz, 
Beamtentum und freiwilliger Ehrendienst sind mehr oder weniger mit beteiligt. Vielee 
mußte auf diesen Gebieten ohne volle Sicherheit des Erfolges versucht werden, manches 
st mißlungen, nur tastend kam man bei dem ganz verschiedenen Stand der psychi. 
ischen Voraussetzungen für das Gelingen in den einzelnen Nationen und Klassen 
vorwärts. Das Urteil über alle diese Umbildungen ist auch heute noch vielfach ein 
Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. 1.-6. Aufl. 2
	        
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