Full text: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

1035 Die deutsche territoriale Handelspolitik 1300-1700. 577 
Preise, nur die Löhne nicht. Die Welthandelsstraße, die bisher von Venedig über 
Deutschland nach Antwerpen ging, verlegte sich nach dem großen Ozean und dessen 
Küstenplätzen. Während Portugal, Spanien, Frankreich, Holland, England, auch die 
nordischen Reiche sich monarchisch konsolidierten und wirtschaftlich emporkamen, lebte 
Deutschland in der langen Friedenszeit 1450—1620 gemächlich dahin, in trägem 
Schlendrian; die religiösen Kämpfe machten vollends eine einheitliche politisch-wirtschaft- 
liche Reform unmöglich. Als der 30 jährige Krieg zu Ende ging, war das Reich ver— 
armt; es hatte schon seit 1550 im ganzen stagniert. Die Geldwirtschaft und der 
Handel gingen nun zurück, die Naturalwirtschaft nahm wieder zu; die früheren blühenden 
Reichsstädte verkümmerten und verarmten von 1600-1800, sie wurden immer enger 
von den sie umklammernden Fürstentümern eingeschnürt, gehindert und lahmgelegt. 
Von den paar hundert Fürstentümern war die Mehrzahl noch weniger als die 
Reichsstädte wirtschaftlich fähig voranzuschreiten; die 10— 15 größeren aber wurden 
seit 1300 mehr und mehr politisch und wirtschaftlich die führenden, den Fortschritt 
vertretenden Organisationen (vergl. I S. 299 —8300). War ihr Wohlstand mäßig, 
blieben die Formen ihrer Finanz, ihrer Verwaltung hinter denen der Reichsstädte noch 
lange zurück, so hatten sie doch eines voraus, nämlich daß sie unter einer erstarkenden 
Staatsgewalt größere Gebiete, 10000 -50 000 qkm, eine Reihe von Städten, neben 
den Städten weite Gebiete der Grundherrschaften, des platten Landes, größere Strom— 
teile und Stromgebiete zusammenfaßten, deren widerstrebende Interessen sie nach und 
nach einigermaßen auszugleichen versuchten. Sie konnten so dem Bedürfnis einer 
modernen Handelspolitik, wenn auch noch in teilweise recht unvollkommenen Anfängen, 
genügen, während die Reichsstädte auf dem Standpunkt der Wirtschaftspolitik verharrten, 
der dem 12.— 14. Jahrhundert entsprochen hatte. 
Die größeren Territorien wurden bis auf einen gewissen Grad politisch und wirt— 
schaftlich einheitliche Körper durch die Ausbildung der einheitlichen Landesgesetzgebung, 
durch die territoriale Centralisterung des Münzwesens, der direkten und indirekten 
Steuern, des Zunft- und Gewerberechts. Das Land erschien mehr und mehr als ein 
einheitliches Ganzes, dessen Produktion vor allem den Landeseinwohnern dienen sollte, 
dessen Handel, Verkehr, Schiffahrt man im Landesinteresse beeinflussen und leiten wollte. 
Hatten bis ins 16. Jahrhundert z. B. in Brandenburg die Städte die Verhandlungen 
mit den Nachbarn über Handel und Schiffahrt geführt, nach 1550 ging diese Funktion 
auf die Landesregierung über. Die Städte, die Mitglieder der Hansa gewesen, schieden 
aus ihr aus; allerwärts fsuchten von 1440 -1750 die Fürsten die alte reichsstadtartige 
selbständige Politik der Städte zu brechen. Wo man stadtwirtschaftliche Einrichtungen 
beließ, ja sie befestigte oder verteidigte, wie z. B. die Stapel-, Straßen-, Meßrechte der 
großen Städte, in Sachsen die Leipzigs, in Schlesien die Breslaus, da geschah es 
im Landesinteresse, während man zugleich die entsprechenden Rechte der kleinen Städte 
beseitigte oder beschränkte. Der anarchische Privat- und Lokalkrieg zwischen Stadt 
und Land um Landhandwerk, Landbrauerei, städtischen Wochenmarkt und seine Preise, 
um Zulassung fremder Hausierer, um die Bringung der Rohprodukte auf den nächsten 
städtischen Markt oder über die Landesgrenze hinaus verwandelte sich durch Landtags- 
abschiede und fürstliche Ordnungen in einen Friedenszustand, den man vom Standpunkt 
der überwiegenden Landesinteressen zu fixieren suchte. Die Interessen der Junker und 
der Städte standen sich dabei vom 15.-517. Jahrhundert in den meisten nord- und 
ostdeutschen Territorien schroff gegenüber. Wo die ständische Junkerherrschaft politisch 
Platz griff, siegte sie auch auf diesem wirtschaftlichen Gebiete; aber der Zustand war 
immer besser, als die lokale Anarchie im übrigen Deutschland. Alle Fragen der eigent— 
lichen territorialen Handelspolitik, vor allem die der ganzen Landesein- und ausfuhr, 
des Zoll-, des indirekten Steuerwesens, standen unter dem Einfluß dieser Tendenzen. 
Aus- und Einfuhrverbote für gewisse Güter hat jede ältere politisch-geographische 
Gemeinschaft teils dauernd, teils zeitweise gekannt: das Dorf und die Mark, später 
die Stadt, jetzt das Territorium. Die Ausfuhr aller wertvollen Naturprodukte wie 
Vieh, Getreide, Holz, Metalle erschien jahrtausendelang dem alten naiven Gemeinschafts— 
Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. 1.-26. Aufl. 27
	        
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