1035 Die deutsche territoriale Handelspolitik 1300-1700. 577
Preise, nur die Löhne nicht. Die Welthandelsstraße, die bisher von Venedig über
Deutschland nach Antwerpen ging, verlegte sich nach dem großen Ozean und dessen
Küstenplätzen. Während Portugal, Spanien, Frankreich, Holland, England, auch die
nordischen Reiche sich monarchisch konsolidierten und wirtschaftlich emporkamen, lebte
Deutschland in der langen Friedenszeit 1450—1620 gemächlich dahin, in trägem
Schlendrian; die religiösen Kämpfe machten vollends eine einheitliche politisch-wirtschaft-
liche Reform unmöglich. Als der 30 jährige Krieg zu Ende ging, war das Reich ver—
armt; es hatte schon seit 1550 im ganzen stagniert. Die Geldwirtschaft und der
Handel gingen nun zurück, die Naturalwirtschaft nahm wieder zu; die früheren blühenden
Reichsstädte verkümmerten und verarmten von 1600-1800, sie wurden immer enger
von den sie umklammernden Fürstentümern eingeschnürt, gehindert und lahmgelegt.
Von den paar hundert Fürstentümern war die Mehrzahl noch weniger als die
Reichsstädte wirtschaftlich fähig voranzuschreiten; die 10— 15 größeren aber wurden
seit 1300 mehr und mehr politisch und wirtschaftlich die führenden, den Fortschritt
vertretenden Organisationen (vergl. I S. 299 —8300). War ihr Wohlstand mäßig,
blieben die Formen ihrer Finanz, ihrer Verwaltung hinter denen der Reichsstädte noch
lange zurück, so hatten sie doch eines voraus, nämlich daß sie unter einer erstarkenden
Staatsgewalt größere Gebiete, 10000 -50 000 qkm, eine Reihe von Städten, neben
den Städten weite Gebiete der Grundherrschaften, des platten Landes, größere Strom—
teile und Stromgebiete zusammenfaßten, deren widerstrebende Interessen sie nach und
nach einigermaßen auszugleichen versuchten. Sie konnten so dem Bedürfnis einer
modernen Handelspolitik, wenn auch noch in teilweise recht unvollkommenen Anfängen,
genügen, während die Reichsstädte auf dem Standpunkt der Wirtschaftspolitik verharrten,
der dem 12.— 14. Jahrhundert entsprochen hatte.
Die größeren Territorien wurden bis auf einen gewissen Grad politisch und wirt—
schaftlich einheitliche Körper durch die Ausbildung der einheitlichen Landesgesetzgebung,
durch die territoriale Centralisterung des Münzwesens, der direkten und indirekten
Steuern, des Zunft- und Gewerberechts. Das Land erschien mehr und mehr als ein
einheitliches Ganzes, dessen Produktion vor allem den Landeseinwohnern dienen sollte,
dessen Handel, Verkehr, Schiffahrt man im Landesinteresse beeinflussen und leiten wollte.
Hatten bis ins 16. Jahrhundert z. B. in Brandenburg die Städte die Verhandlungen
mit den Nachbarn über Handel und Schiffahrt geführt, nach 1550 ging diese Funktion
auf die Landesregierung über. Die Städte, die Mitglieder der Hansa gewesen, schieden
aus ihr aus; allerwärts fsuchten von 1440 -1750 die Fürsten die alte reichsstadtartige
selbständige Politik der Städte zu brechen. Wo man stadtwirtschaftliche Einrichtungen
beließ, ja sie befestigte oder verteidigte, wie z. B. die Stapel-, Straßen-, Meßrechte der
großen Städte, in Sachsen die Leipzigs, in Schlesien die Breslaus, da geschah es
im Landesinteresse, während man zugleich die entsprechenden Rechte der kleinen Städte
beseitigte oder beschränkte. Der anarchische Privat- und Lokalkrieg zwischen Stadt
und Land um Landhandwerk, Landbrauerei, städtischen Wochenmarkt und seine Preise,
um Zulassung fremder Hausierer, um die Bringung der Rohprodukte auf den nächsten
städtischen Markt oder über die Landesgrenze hinaus verwandelte sich durch Landtags-
abschiede und fürstliche Ordnungen in einen Friedenszustand, den man vom Standpunkt
der überwiegenden Landesinteressen zu fixieren suchte. Die Interessen der Junker und
der Städte standen sich dabei vom 15.-517. Jahrhundert in den meisten nord- und
ostdeutschen Territorien schroff gegenüber. Wo die ständische Junkerherrschaft politisch
Platz griff, siegte sie auch auf diesem wirtschaftlichen Gebiete; aber der Zustand war
immer besser, als die lokale Anarchie im übrigen Deutschland. Alle Fragen der eigent—
lichen territorialen Handelspolitik, vor allem die der ganzen Landesein- und ausfuhr,
des Zoll-, des indirekten Steuerwesens, standen unter dem Einfluß dieser Tendenzen.
Aus- und Einfuhrverbote für gewisse Güter hat jede ältere politisch-geographische
Gemeinschaft teils dauernd, teils zeitweise gekannt: das Dorf und die Mark, später
die Stadt, jetzt das Territorium. Die Ausfuhr aller wertvollen Naturprodukte wie
Vieh, Getreide, Holz, Metalle erschien jahrtausendelang dem alten naiven Gemeinschafts—
Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. 1.-26. Aufl. 27