Paley.
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Tendenz der Handlung, das allgemeine Glück zu ver-
mehren oder zu vermindern, fragen, Diese Regel be-
ruht auf der Annahme, dass der allmächtige Gott das Glück
seiner Gsschöpfe will und wünscht — und diese Annahme ist
die Grundlage unseres Systems“. (Cap. 4): „Was zweckmässig
ist, ist recht. Die Nützlichkeit einer moralischen Regel macht
sie allein verpflichtend“ — natürlich die „Nützlichkeit im
Ganzen unter Berücksichtigung aller Nebenwirkungen und ent-
fernteren Folgen.“
Das ist Bentham unter Zufügung einer unnöthigen und
unbewiesenen Annahme, Im ersten Buch definirt Paley den
Glücksbegriff so, dass die Utilitätslehre als ungenügend er-
scheinen muss, da sein menschliches Glück sich aus Factoren
zusammensetzt, die nicht gemessen und gewogen werden können.
Aber der Gedanke, dass es für das Glück nicht auf das be-
rechenbare Erreichte, sondern auf das unschätzbare Streben
ankomme, wird nicht verfolgt. Da Paley nur an das indi-
viduelle Glück denkt, so bleibt er in der Vorstellung von
der mechanischen Wirkung des Gedankens an Lohn und Strafe
stecken.
Die Geistesverwandtschaft mit Bentham zeigt sich wo
möglich noch deutlicher, wenn Paley nun einzelne Institutionen
des Rechts und politische Fragen untersucht. Er erkennt
zwar ursprüngliche „gleiche Rechte der Menschen‘ an, diese
sind aber sehr allgemeiner Art, wie z. B. das Recht von
Pflanzen und Thieren zu Jeben; das Wahlrecht (8. Cap. 6)
gehört nicht zu diesen Rechten. Die Vermögensusgleichheit
scheint auf den ersten Blick (Cap. 3) paradox zu sein, ebenso
das Privateigenthum. Letzteres aber ist doch richtig, weil
es durch Anspornung der Productivität der Menschen über-
wiegenden Nutzen erzeugt. Auch das Grundeigenthum ist
deshalb zu rechtfertigen; es beruht auf dem Gesetz des
Landes, nicht auf der Gerechtigkeit der ursprünglichen An-
eienung.
Der Staat beruht nach Paley’s wie nach Bentham’s An-
sicht nicht auf Vertrag; die Widerlegung der Fiction des
A*