Th. Spence. 113
wenn die Gemeinde den Boden übernimmt, .denn die ersten
Oecupanten sind Diebe und diejenigen, die von ihnen gekauft
haben, sind gerade so ‘schlimm, sie sind Hehler!), Auch
die Verwendungen des Grundherren zur Verbesserung des
Bodens sind kein Grund, ihn zu entschädigen, denn „die
arbeitenden Klassen sind es, denen man in erster Linie für
alle Verbesserungen Dank schuldet‘ ?). Dazu ist zu bemerken,
lass auch bei Spence, obwohl er nur die Grundherren an-
zreift und von dem Gegensatz zwischen Arbeit und Kapital
ganz schweigt, schon der Gedanke vorkommt, dass die Arbeit
allein allen Werth schaffe,
Die Pachtrente, welche die Gemeinden aus dem Boden
ziehen, soll so vertheilt werden ®), dass zunächst nach Parla-
mentsspruch gewisse Procente als Ersatz aller Steuern für
Erhaltung des Staats abgegeben werden, dann soll ein anderer
Theil an Stelle aller Zehnten und Localtaxen zur Bestreitung
ler Gemeindeausgaben verwendet und der Rest unter alle
ansässigen Gemeidemitglieder zu absolut gleichen Theilen
vertheilt werden, ohne Unterschied zwischen Arm und Reich,
Männern und Frauen, Erwachsenen und Kindern *), — Es ist
merkwürdig, wie der englische Agrarcommunist sich nicht
lavon losmachen kann, seine Pläne auf einem System von
Verpachtung aufzubauen.
Diese Pläne als unberechtigt nachzuweisen, ist um so
weniger der Mühe werth, als der Verfasser sie selbst nie
weiter motivirt als durch das Recht auf Existenz. Die Frage,
warum nur der Boden, nicht anderes Kapital gemeinsam wer-
den soll. wird nie gestellt und dies allein .heweist die Ge-
') S. The End of Oppression (wie es scheint von 1796).
„2 T. Spence. The Rights of Infants, or the Inprescriptible Right
of Mothers to such a share of the Elements as is sufficient £o suckle and
Yring up their young. London 1797.
3) So besonders deutlich in einer Note zu dem Gedicht: The Rights
of Man first published 1788,
<) S. auch A Receipt to make a Millennium or Happy World, being
Sxtracts from the Constitution or Spenceonian Declaration of Rights 1805-
Article 6.
Hald, Soc. Gesch, Engl: