Th. Paine.
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nissvoll und am leichtesten zu verstehen sei“. Dann
folgt der in allen anderen Schriften zu findende Satz, es gebe
nur zwei Grundformen der Regierung (oder wie wir heute
sagen würden: Verfassungsformen) nämlich: „die Regierung
durch Wahl und Volksvertretung und die Regierung durch
Erbfolge‘. Die Revolutionen der Neuzeit verlangen Reprä-
zentativregierung gegenüber der Erbfolge, d. h. demokratische
Republik im Gegensatz zur Monarchie; und dies ist nach
Paine ein absolut berechtigtes Ziel, denn er glaubt, „dass es
im Euklid kein Problem giebt, das mathematisch richtiger ist,
als dass die erbliche Regierung kein Recht zu existiren hat.
Wenn wir daher einem Manne die Ausübung seiner erblichen
Macht nehmen, so entziehen wir ihm das, was er nie ein
Recht zu besitzen hatte, und wozu ihm weder Gesetz noch
Gebrauch eine Berechtigung geben konnte oder je geben kann.“
Die erbliche Monarchie wird aber %icht nur wegen ihrer
praktischen Folgen, wegen der Möglichkeit minderjähriger
and sonst unfähiger Monarchen verworfen, sondern vor Allem
deshalb, weil sie sich mit den angeborenen gleichen Rechten
aller Menschen nicht verfrägt:
„Da es unmöglich ist, den Ursprung von Rechten anderswo
als in dem Ursprung des Menschen aufzufinden, so folgt, dass
die Rechte dem Menschen nur als Recht seines Daseins zu-
gehören, und deshalb für jeden Menschen gleich sein müssen.
Der Grundsatz einer Gleichheit der Rechte ist klar und
ainfach. Jeder Mann kann ihn verstehen und durch das Ver-
ständniss seiner Rechte lernt er seine Pflichten. — — —
In einem Naturzustand sind alle Menschen gleich an Rechten,
aber nicht gleich an Gewalt, Die bürgerliche Gesellschaft
hat den Zweck, eine Gleichmässigkeit der Gewalt herzustellen,
welche der Gleichheit der Rechte entsprechen und eine Ga-
vantie derselben sein soll. Die Gesetze eines Landes dienen,
wenn sie gehörig aufgebaut sind, diesem Zwecke. Jedermann
nimmt den Arm des Gesetzes zu seinem Schutze, weil er wirk-
zamer als sein eigener ist, und daher hat Jedermann gleiches
Recht an der Bildung der Regierung und der Gesetze, nach
denen er regiert und beurtheilt werden soll. In ausgedehnten