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Erstes Buch, Cap. 1.
Ländern kann dieses Recht der Person nur durch Uebertra-
gung ausgeübt werden, d. d. durch Wahl und Repräsentation
und daraus entsteht die Einrichtung der Repräsentativregie-
rung.“ (S. 318.1. €.)
„Dass jede Nation für ihre Zeit das Recht hat, sich nach
Belieben zu regieren, muss stets zugestanden werden, aber
Regierung durch Erbfolge ist Regierung für ein anderes Ge-
schlecht des Volkes und nicht für sich selbst; und da die Leute,
bei denen sie Wirksamkeit haben soll, noch nicht vorhanden
oder Minderjährige sind, so ist auch das Recht noch nicht
vorhanden, um sie für dieselben einzusetzen und die Anmaas-
sung eines solchen Rechts. ist Verrath an den Rechten der
Nachwelt. — — Wenn man nach dem Ausschliesslichkeits-
princip urtheilt, so ist, wenn die erbliche Regierung kein
Recht zu existiren hat (und dass dies nicht der Fall, ist be-
weisbar) die Repräsentativregierung als sich von selbst ver-
stehend zugegeben.‘ (S. 312 1...)
„Ob die Rechte des Menschen gleich sein sollen, ist keine
Sache der Meinung, sondern‘ des Rechts und folglich des
Prineips, denn die Menschen besitzen ihre Rechte nicht als
Bewilligung von einander, sondern Jeder als Recht seiner
selbst. Die Gesellschaft ist der Hüter aber nicht der Geber.
— — Aber was den organischen Theil oder die Art und
Weise betrifft, in welcher die verschiedenen Regierungsabthei-
lungen zusammengesetzt werden sollen, so ist dies ganz und
gar Sache der Meinung. — — In allen Meinungsangelegen-
heiten erfordert der Gesellschaftsvertrag oder das Princip,
nach welchem die Gesellschaft zusammengehalten wird, dass
die Majorität der Meinungen Regel für das Ganze wird;
und dass die Minorität derselben praktischen Gehorsam leistet.
Dies ist vollkommen übereinstimmend mit dem Princip glei-
cher Rechte,“
Diese Stellen zeigen deutlich, wie Paine von den ange-
borenen gleichen Menschenrechten, von einem Urzustand und
Staatsvertrag ausgehend zum Postulat der demokratischen Re-
publik und zur Souveränetät der Mehrheit gelangt. Er ist nicht
so specifisch englisch‘ wie Bentham mit seinem empirischen