Object: Amerikareise deutscher Gewerkschaftsführer

IX. MARKTORGANISATIONEN „659 
die Kulisse ist daher in der Lage, eine Nachfrage oder ein Angebot jederzeit 
zu befriedigen und verhindert so in den meisten Fällen ein sprunghaftes 
Steigen oder Fallen der Kurse. Sie löst die Spannung zwischen dem höchsten 
und niedrigsten Tageskurs in Teilspannungen auf. 
Zur Sicherung der Erfüllung der Zeitgeschäfte an den Effekten- 
börsen sind in der letzten Zeit vielfach Einrichtungen geschaffen wor- 
den, die an die Stelle der Einzelhaftung jedes Kontrahenten für die 
von ihm eingegangene Verbindlichkeit die Solidar- oder Kollektiv- 
haftung einer Körperschaft setzen. So sind die französischen agents 
de change für die aus ihrem Geschäftsbetrieb entstandenen Differenzen 
ihren Kommittenten gegenüber solidarisch haftbar. Ebenso über- 
nimmt die Korporation der italienischen agenti di cambio die Solidar- 
haftung für die Verbindlichkeiten eines jeden einzelnen ihrer Mit- 
glieder. Im Deutschen Reich haben die anläßlich der Wiedereinfüh- 
rung des Termingeschäftes gegründeten Liquidationskassen die Haft- 
pflicht in eingeschränktem Maße übernommen. Über die Sicherung 
der Erfüllung der Zeitgeschäfte an den amerikanischen Börsen durch 
das Marginsystem siehe nächstes Kapitel. 
Prolongationsgeschäfte. Dem Haussier bleiben bei fallen- 
dem Kurse zwei Wege offen: entweder er wickelt sein Engagement 
ab, indem er trotz des gefallenen Kurses verkauft und die Differenz 
bezahlt, oder er verschiebt, namentlich bei Geldmangel, die Ab- 
wicklung auf den nächsten Monat. Der letztere Vorgang wird Schie- 
bung oder Prolongation genannt; sie kann von beiden Kontrahenten 
vereinbart werden (eigentliche oder echte Prolongation), zumeist 
wird sie aber in der Weise bewirkt, daß der Haussier einen anderen 
(Hereinnehmer oder Kostnehmer), sehr häufig eine Bank, veranlaßt, 
an seiner Statt die Effekten zum geschlossenen Kurse zu über- 
nehmen, „er gibt die Effekten hinein oder in die Kost“, „er ver- 
sorgt sie‘, und verpflichtet sich, diese ultimo des nächsten Monates 
zu demselben oder zu einem höheren Kurse zurückzunehmen. Zum 
nächsten Ultimo liefert der Kostnehmer die Effekten zurück und 
erteilt hierüber die Prolongationsnota; sein Gewinn hiebei besteht 
entweder nur in den Effektenzinsen für den einen Monat (glatte 
Prolongation) oder in besonders vereinbarten Prolongations- oder 
Kostzinsen von dem ausgelegten Betrage. Die Entschädigung des 
Herein- oder Kostnehmers kann auch in der Weise ausgedrückt 
werden, daß der Kostnehmer die Effekten zum Liquidationskurs 
hereinnimmt und zu einem höheren Kurse zurückliefert. Die Diffe- 
renz der Kurse, um die das Effekt bei der Rücklieferung nach einer 
gewissen Zeit höher notiert als bei der sofortigen Lieferung, nennt 
man dann Report; er entsteht bei Überwiegen der Haussespekulation 
und bei Geldmangel. — Der Baissier wird bei steigenden Kursen 
oder bei eintretendem Stückemangel sein Engagement auf einen 
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