IX. MARKTORGANISATIONEN „659
die Kulisse ist daher in der Lage, eine Nachfrage oder ein Angebot jederzeit
zu befriedigen und verhindert so in den meisten Fällen ein sprunghaftes
Steigen oder Fallen der Kurse. Sie löst die Spannung zwischen dem höchsten
und niedrigsten Tageskurs in Teilspannungen auf.
Zur Sicherung der Erfüllung der Zeitgeschäfte an den Effekten-
börsen sind in der letzten Zeit vielfach Einrichtungen geschaffen wor-
den, die an die Stelle der Einzelhaftung jedes Kontrahenten für die
von ihm eingegangene Verbindlichkeit die Solidar- oder Kollektiv-
haftung einer Körperschaft setzen. So sind die französischen agents
de change für die aus ihrem Geschäftsbetrieb entstandenen Differenzen
ihren Kommittenten gegenüber solidarisch haftbar. Ebenso über-
nimmt die Korporation der italienischen agenti di cambio die Solidar-
haftung für die Verbindlichkeiten eines jeden einzelnen ihrer Mit-
glieder. Im Deutschen Reich haben die anläßlich der Wiedereinfüh-
rung des Termingeschäftes gegründeten Liquidationskassen die Haft-
pflicht in eingeschränktem Maße übernommen. Über die Sicherung
der Erfüllung der Zeitgeschäfte an den amerikanischen Börsen durch
das Marginsystem siehe nächstes Kapitel.
Prolongationsgeschäfte. Dem Haussier bleiben bei fallen-
dem Kurse zwei Wege offen: entweder er wickelt sein Engagement
ab, indem er trotz des gefallenen Kurses verkauft und die Differenz
bezahlt, oder er verschiebt, namentlich bei Geldmangel, die Ab-
wicklung auf den nächsten Monat. Der letztere Vorgang wird Schie-
bung oder Prolongation genannt; sie kann von beiden Kontrahenten
vereinbart werden (eigentliche oder echte Prolongation), zumeist
wird sie aber in der Weise bewirkt, daß der Haussier einen anderen
(Hereinnehmer oder Kostnehmer), sehr häufig eine Bank, veranlaßt,
an seiner Statt die Effekten zum geschlossenen Kurse zu über-
nehmen, „er gibt die Effekten hinein oder in die Kost“, „er ver-
sorgt sie‘, und verpflichtet sich, diese ultimo des nächsten Monates
zu demselben oder zu einem höheren Kurse zurückzunehmen. Zum
nächsten Ultimo liefert der Kostnehmer die Effekten zurück und
erteilt hierüber die Prolongationsnota; sein Gewinn hiebei besteht
entweder nur in den Effektenzinsen für den einen Monat (glatte
Prolongation) oder in besonders vereinbarten Prolongations- oder
Kostzinsen von dem ausgelegten Betrage. Die Entschädigung des
Herein- oder Kostnehmers kann auch in der Weise ausgedrückt
werden, daß der Kostnehmer die Effekten zum Liquidationskurs
hereinnimmt und zu einem höheren Kurse zurückliefert. Die Diffe-
renz der Kurse, um die das Effekt bei der Rücklieferung nach einer
gewissen Zeit höher notiert als bei der sofortigen Lieferung, nennt
man dann Report; er entsteht bei Überwiegen der Haussespekulation
und bei Geldmangel. — Der Baissier wird bei steigenden Kursen
oder bei eintretendem Stückemangel sein Engagement auf einen
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