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Erstes Buch, Cap. 2.
derer, die einiges Eigenthum haben, gegen diejenigen ein-
zeführt, die gar keines haben.‘ Oder Buch TI, Cap. 8: „Die
Rente des Landeigenthümers macht den ersten Abzug vom
Produete der Arbeit aus, die auf das Land verwendet wird.‘
„Der Meister nimmt einen Antheil am Producte ihrer Arbeit
‘nämlich der Arbeiter) oder am Werthe, den sie den Mate-
vjalien, worauf sie verwendet wird, zusetzen.“*
In der That, Adam Smith ist der erste, welcher aus der
Lehre, dass die Arbeit allein Werth schaffe, den Satz folgerte,
dass natürlicher Weise dem Arbeiter dieser Werth allein ge-
höre, und die Besitzrente ein Abzug zu Ungunsten des Ar-
beiters sei, Freilich er hat dies nicht consequent ausgebildet,
ja er Eigenthum und Rente vom Besitz als eine selhstver-
ztändliche Nothwendigkeit in civilisirten Gesellschaften be-
trachtet, und den Rechtsgrund des Eigenthums nicht unter-
sucht. Es ist ein entschiedener Mangel bei Adam Smith, dass
er den Einfluss der Wirthschaft auf Cultur und Recht ein-
gehend erörtert *), dass es ihm aber dabei niemals einfällt,
auch den beherrschenden Einfluss des Rechtssystems auf die
wirthschaftlichen Verhältnisse zu untersuchen.
Zeigen die angeführten Stellen, dass Adam Smith keine
Vorliebe für einzelne Stände hat, so will er unbedingt die
Interessen aller Stände dem. Interesse des Staats unterordnen.
Ein stehendes Heer erscheint ihm nicht als Gefahr für die
Freiheit, Kanonen sind ihm ein Hebel der Civilisation. Neben
dem stehenden Heere will er alle Bürger einexerciren. ‚Be-
sonders Oncken hat A. Smith’s warmen Eifer für die Landes-
1) Z.B. auch Buch V, C. 1 Th. 2, wo er ausführt, dass durch das An-
wachsen der Reichthümer staatliche Ordnung immer nothwendiger wird:
„der Erwerb eines kostbaren oder weitläufigen Eigenthums erfordert dem-
nach nothwendig die Einführung einer bürgerlichen Regierung; wo es kein
Eigenthum oder wenigstens kein anderes giebt als ein solches, das nicht
mehr als eine zwei- oder dreitägige Arbeit kostet, da ist eine bürgerliche
Regierung weniger nothwendig. Die bürgerliche Regierung setzt eine ge-
wisse Unterordnung voraus. Wie aber eine bürgerliche Regierung all-
mälig mit dem Erwerbe kostbarer Besitzungen aufwächst, so wachsen auch
die Hauptursachen, welche natürlicher Weise eine Unterordnung ein-
führen, allmälig mit dem Anwachsen dieser kostbaren Besitzungen heran.“