Full text: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

A. Smith. 
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hängigkeit des Landes Schutzzölle resp. Prämien erhalten 
(Buch IV, Cap. 5). Ferner erklärt A. Smith Zölle zur Ausglei- 
chung inländischer Steuern, und unter Umständen, d. h. bei 
Aussicht auf Erfolg, Retorsionszölle für zulässig, und ist jeden- 
falls nur für langsame und schonende Abschaffung bestehender 
Schutzzölle. Aber trotz dieses Maasses, das der Freihändler 
sich aus Patriotismus und praktischen Rücksichten auflegt — 
kann man sich nicht darin täuschen, dass A. Smith das ganze 
Proteetivsystem als eine gemeinschädliche Uebervortheilung 
Vieler durch Wenige principiell verwirft, dass ihm „der Schutz 
der nationalen Arbeit“ eine Phrase ist, und er die Arbeits- 
theilung unter den Völkern als das grösste Glück betrachtet, 
Und bei dieser Grundansicht, an der die von Oncken ent- 
schieden überschätzten Ausnahmen nichts ändern, geht A. Smith 
yanz unbedingt von rein privatwirthschaftlichem Standpunet 
aus (Buch IV Cap. 2): 
„Was aber im Betragen einer jeden Privatfamilie Klug- 
heit ist, kann wohl schwerlich im Betragen eines grossen 
Königreichs Thorheit sein. Kann ein fremdes Land uns mit 
irgend einer Waare wohlfeiler versehen, als wir selber sie 
fertigen können, so ist es besser, sie mit irgend einem Theile 
des Productes unseres eigenen Fleisses zu kaufen, der auf 
irgend eine Art angewendet wird, worin wir einigen Vorzug 
haben. Da die ganze Industrie des Landes allezeit dem Ca- 
pital, das sie beschäftigt, proportionirt ist, SO wird sie dadurch 
ebensowenig, als die der oben erwähnten Handwerksleute ver- 
mindert werden, sondern nur den Weg aufsuchen dürfen, 
worauf sie sich am vortheilhaftesten beschäftigen kann.“ 
Was die Durchführung des Princips der wirthschaftlichen 
Freiheit im Gebiete der Landwirthschaft angeht, SO handelte 
es sich hier auf dem Continent vorerst um Abschaffung der 
Leibeigenschaft und um die Ablösung der Lasten des bäuer- 
lichen Besitzes. In England dagegen waren diese Wirkungen 
des Feudalismus überwunden. Aber A. Smith kämpft gegen 
die englischen Vorrechte des Grossgrundbesitzes und ist sonach 
der Vorkämpfer derjenigen, die heute „freetrade in Land“ 
verlanoen. Er hekämpft das Erstgeburtsrecht und die Entails
	        
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