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vielleicht weniger. Wenn im ersten Versicherungsjahre mehr als
berechnet sterben, verliert die Gesellschaft teils einige Jahresprämien
und teils einige Zinsen der Beträge, die eher als erwartet zur Aus-
zahlung gelangen. Handelt es sich hierbei um eine solche Abweichung
von der erwarteten Sterblichkeit, die im Vorhergehenden als zu-
fällig bezeichnet wurde, so daß man also erwarten muß, daß die noch
Verbliebenen ohne Rücksicht hierauf nach demselben Gesetz wie
lem bei der Prämienberechnung angewandten sterben werden, dann
wird der Rest der erlegten Prämien und der augenblickliche Wert
ler Prämien, die erwartungsgemäß in der Zukunft eingehen werden,
nicht zur Einlösung der Verpflichtungen der Gesellschaft ausreichen,
und diese hat dann aus eignen Mitteln den Fehlbetrag zu decken.
Umgekehrt geht es, wenn im Laufe des Jahres weniger als erwartet
sterben. Der vorhandene Rest der Prämien wird dann in Verbindung
mit dem erwarteten Wert der zukünftigen Prämien größer sein als
der erwartete Wert der Verpflichtungen der Gesellschaft. Zu welchem
Betrage dieser erwartete Wert (der Nettowert der Prämienreserve)
zu einem gegebenen Zeitpunkt anzusetzen ist, das läßt sich, wie er-
wähnt, nach den gleichen Prinzipien, wie sie bei der Berechnung des
Nettowerts der verschiedenen Versicherungsformen Verwendung fanden,
berechnen und soll an dieser Stelle nicht behandelt werden. Es ist
jedoch klar, daß eine Versicherungsgesellschaft, um ihre Bilanz auf-
stellen zu können, in der Lage sein muß, denjenigen Teil der bei
der Gesellschaft eingezahlten Prämien, der zu guter Letzt den Ver-
sicherten gehört, zu berechnen und festzustellen, ob dieser Prämien-
betrag den zukünftigen Verpflichtungen gegenüber ausreicht.
37/70. Hinsichtlich der im Vorhergehenden berechneten Werte
bemerkten wir gelegentlich, daß sie Mindestbeträge, für die
sich die betreffenden Versicherungen erwerben lassen, angeben. Da
jegliche Versicherungstätigkeit darauf beruht, daß eine gewisse große
Anzahl von Versicherungen erworben werden kann, so muß außer
den eigentlichen Nettoleistungen auch ein Zuschlag zur Bestreitung
der Verwaltung der vielen eingehenden Prämien und zur Organisation
der Versicherungstätigkeit überhaupt in Frage kommen. Über die
Größe einer solchen Mehrleistung läßt sich von einem theoretisch-
statistischen Standpunkte aus so gut wie nichts sagen; zum Teil
ist sie von der Lage der Konkurrenz und in allen Fällen davon ab-
hängig, wie billig die Gesellschaft zu wirtschaften vermag.
Darüber hinaus wird eine Gesellschaft mittels besonderer Zu-
schläge zur reinen Nettoprämie einen Reservefond zur Deckung un-