214
Erstes Buch, Cap. 2,
Indessen diese Unklarheit führt nicht zu schwachen,
falschen oder übertriebenen Consequenzen. Besonders muss
hervorgehoben werden, dass seine Kenntniss der Naturwissenschaften
ihn nicht zu materialistischen Verallgemeinerungen
führte, Zeuge dafür sind besonders das 1. Capitel des I,
und das 1. Capitel des III. Buchs, in denen bekanntlich Anregungen
zu den späteren Darwin’schen Theorien enthalten
sind, aber keinerlei übereilte Verallgemeinerungen vorkommen,
wie wir sie später bei Quetelet und Anderen finden. — Ebensowenig
führt ihn das Nützlichkeitsprincip bei der Behandlung
ökonomischer Fragen zum extremen Individualismus,
vielmehr ist eine social-politische Gesammtanschauung zu erkennen,
die in sich consequent und geschlossen ist, und in
weit höherem Maasse als bei Adam Smith von gleichmässiger
Erfassung ökonomischer, politischer und ethischer Gesichtspuncte
zeugt.
Um mit den ethischen Gesichtspuncten zu beginnen, so
habe ich schon hervorgehoben, dass Malthus an vielen Stellen,
z. B. am Schluss des 3. Cap. des IM. Buchs, eine strenge
sittliche Verantwortlichkeit des Individuums verlangt, von
welcher. die Pflicht des Einzelnen, sich leichtsinniger Kindererzeugung
zu enthalten, nur eine Anwendung ist (Buch IV,
Cap. 1). „Natürliche und moralische Uebel sind, wie es
scheint, die Mittel, welche Gott anwendet, uns zu. ermahnen,
jedes Verhalten zu unterlassen, das unserer Natur nicht zusagt
und daher unser Glück beeinträchtigt. Sind wir unmässig
im Essen und Trinken, so wird unsere Gesundheit
gestört. Geben wir den Erregungen des Zornes nach, so begehen
wir gewöhnlich Handlungen, die wir nachher bereuen,
Vermehren wir uns zu rasch, so sterben wir vor Armuth
oder an Seuchen, Die Gesetze der Natur sind in all’ diesen
Fällen ähnlich und gleichförmig.“ „Offenbar ist Regulirung
und Leitung, nicht Verminderung oder Aenderung
nöthig in Bezug auf das Gesetz der Bevölkerung. Und wenn
moralische Enthaltsamkeit das einzige tugendhafte Mittel zur
Vermeidung der diesem Gesetz entspringenden Uebel ist, so
beruht unsere Pflicht, dieselbe auszuüben, auf derselben