Full text: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

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Erstes Buch, Cap. 3. 
schaft zu solchen des Urtheils würden — eine staunenswerthe 
Naivität des abgeschlossenen Denkers, der niemals praktisch 
an einer gesetzlichen Reform gearbeitet hat. Der Gedanke 
an die Naturnothwendigkeit einer bestehenden Ordnung 
unter zusammenlebenden Menschen kommt Bentham nicht. 
Ueberall ist die Auffassung die mechanische eines Neben- 
einanderseins, nicht eines organischen Zusammen- 
lebens von Menschen, Wenn man späterhin den Chartisten 
mit Recht vorhielt, das Leben in Staat und Gesellschaft sei 
viel complicirter, als dass es in den einfachen Gegensatz 
zwischen Unterdrückern und Unterdrückten aufgelöst werden 
könne, so trifft dieser Einwurf schon Bentham, dem alle 
staatliche Ordnung bereits in seinem Erstlingswerk als ein 
Gegensatz zwischen zwei getrennten Gruppen, Regierenden 
und Regierten, erscheint. 
Das praktisch Wichtigste in dieser Schrift aber ist, dass 
Bentham, obwohl nur Kritiker und theoretischer Reformator, 
keineswegs praktischer Revolutionär, dennoch auf das Recht 
des Volks auf Widerstand gegen die Regierung oder auf das 
Revolutionsrecht zu sprechen kommt. 
Bentham ist der Meinung, die Unterthanen sollten nur 
gehorchen, „so lange die voraussichtlichen schlimmen Folgen 
des Gehorsams geringer sind als die voraussichtlichen schlimmen 
Folgen des Widerstands.“ — „Die Pflicht der Unterthanen 
zum Gehorsam geht nur so weit und nicht weiter als ihr 
Interesse“ — weil „das höchste Prineip der Nützlichkeit von 
keinem anderen höheren Grunde abhängt, sondern selbst der 
einzige allgenügende Grund für jede Handlung ist.“ 
Ein allgemeines Erkennungszeichen dafür, ob die schlimmen 
Folgen des Gehorsams oder des Widerstands überwiegen, an- 
zugeben, hält Bentham für unmöglich, aber jede einzelne 
Person habe ein specielles Erkennungszeichen , nämlich „ihre 
eigene innere Ueberzeugung von dem Uebergewicht des 
Nutzens auf Seiten des Widerstands.“ 
Das Recht des Widerstands wird also nicht aus formellem 
Rechtsbruch der Regierung, auch nicht aus dem Versprechen 
der Unterthanen, zu gehorchen, so lange die Regierung ihre
	        
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