Full text: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

Cobbett. 
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Schlachtruf: Allgemeines Wahlrecht, gleichmässige Vertretung, 
geheime Abstimmung, jährliche Parlamente gab. Der Geist 
von Cromwells gottseligen Regimentern‘ war noch lebendig 
bei der in langen Dezennien vollbrachten Formirung der 
Arbeiterbataillone, welche die socialen Schlachten dieses Jahr- 
hunderts ausfochten und trotz aller Leidenschaft und Unklar- 
heit dem Staat und seinem Gesetze treu‘ blieben. Wie die 
Revolution von 1688 den Staatsvertrag anführte und doch 
zugleich an die alten geschriebenen Verfassungsrechte anknüpfte 
und sich darauf berief, so begnügte sich auch Cartwright nicht, 
seine vier Postulate in Bezug auf Wahlrecht wie Paine aus 
dem Naturrecht. abzuleiten, sondern er erklärte sie zugleich 
für altes sächsisches Recht, das durch die Normannen dem 
Volke unrechtmässiger Weise genommen worden sei. So 
überwiegt. denn in den Schriften dieses Mannes nicht der 
Geist kampflustiger Kritik, sondern der begeisterte Glauhe 
an positive Ideale. Noch 1823 in seiner Schrift „The english 
Constitution“ rief der greise Volksführer aus: „Dann (—. wenn 
die genannten vier Punete als Programm angenommen sind —) 
Sollen zustimmende Millionen die Luft mit aus dem Herzen 
kommenden Ruf erfüllen. Und ein unwiderstehliches Volk ge- 
3ammelt um solch ein Banner, und mit solchen Führern, wird 
bald seinem theuren England die richtige Stelle geben an 
der, Spitze eines geheiligten Bundes freier Staaten, zum 
Schrecken einer unheiligen Allianz von hassenswürdigen Des- 
Ddoten und Feinden des Menschengeschlechts.‘“ 
8 2. Cobbett. 
Mit puritanischer Strenge und in würdevoller Haltung 
hatte Cartwright die Forderung der Parlamentsreform auf- 
Sestellt und für dies sein einfaches Glaubensbekenntniss An- 
hänger geworben, ohne sich im Uebrigen tief in die politischen 
Tagesfragen einzulassen. 
Ganz anders Cobbett, dessen Wirksamkeit in England 
1802 begann und bis über das Jahr 1832 hinaus andauerte: 
er ist ein geistreicher. witziger Journalist, der nicht an religiöse
	        
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