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Erstes Buch, Cap. 4.
stitution, die er sonst giftig angreift, auch gnädiger zu be-
handeln. Im „Legacy to Peel‘“, das 1836 erschien, wird im
dritten Brief behauptet, die Abschaffung der Staatskirche sei
weniger revolutionär als Manches, das Peel schon vollbracht
habe; im vierten Briefe aber donnert Cobbett gegen das
„money-monster“, wobei denn die Kirche zur Abwechselung
vergleichsweise gut behandelt wird,
Von seinen verschiedenen Vermächtnissschriften: an die
Geistlichkeit, an Peel, an die Arbeiter, verspricht sich der
alternde Cobbett den grössten Erfolg. Je länger er schrieb,
desto mehr wurde. es bei ihm Gewohnheit, die Worte „Ich‘
und „das Volk“ zu verwechseln. . „Das müsste eine schwer-
fällige Nation sein, die sich an diesen drei Vermächtniss-
schriften nicht aufrichten würde‘, meint er im Legacy to Peel.
„Das Volk“, mit dem sich Cobbett selbst identificirt, ist ein
niemals scharf präcisirter Begriff — im Allgemeinen umfasst
es alle, die leidenschaftlich Opposition machen. Manch-
mal (z. B. S. 9 im Legacy to Peel) wird der Begriff Volk
angewendet, den niederen Massen zu schmeicheln, indem be-
hauptet wird, die Handarbeiter seien die wahre Intelligenz
des Landes, sie seien das ganze Volk. Wie später die Char-
tisten lieber den Tory-Candidaten als den Whigs und Frei-
händlern ihre Stimmen gaben, so war auch Cobbett, wie schon
arwähnt, nicht am meisten gegen Tories und Grundaristokratie
erbost, denn er fürchtete das „money-monster“, das sich an die
Stelle der Aristokratie setzen könnte, Aber der bewusste
Plan eines Bundes zwischen Grossgrundbesitz und Handarbei-
tern gegen das mobile Capital ist noch nicht "vorhanden.
Unter dem money-monster werden im Grunde nur die Ban-
quiers und Staatsgläubiger verstanden. ‚Nur ganz gelegent-
lich wird auf „monopolists, paper money millionaire loan job-
bers ete. ete, und — lords of the loom and spinning-jenny-
baronets‘“ geschimpft. Im Legacy to Peel erscheint zwar das
money-monster, nicht „der Zeitgeist“ als eigentlicher Urheber
der Revolution, als Verführer und Verderber der Gentry, als in-
tellectueller Urheber der neuen Armengesetze etc, etc, — aber
Cobbett tastet doch die Vermögensrechtsordnung nicht an, son-