Full text : Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

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Erstes Buch, Cap. 4.

Hier wendet sich Cobett zunächst gegen den Grundbesitz,
d. h. dessen Abneigung hohe Armensteuer zu zahlen, und
entwickelt die alte Theorie, dass Arbeit die Grundlage alles
Eigenthums sein solle; das Grundeigenthum in England aber
beruhe auf Eroberung. Es kommen dabei Sätze vor, die stark
an den bekannten Satz von der Erde als geheiligtem Erbe
der Menschheit anklingen — allein man würde sich sehr
täuschen, wenn man etwa glaubte, Cobbett wolle sagen: „Da
Eigenthum auf Arbeit beruht, Grundeigenthum nicht, so
ist Sondereigenthum an Grund und Boden an sich naturrechswidrig
 und muss abgeschafft werden.“
Grundeigenthum an sich erscheint ihm vielmehr als Nothwendigkeit
 im Interesse des Gemeinwohls (Siehe Brief I),
und nur speciell das englische Grundeigenthum beruht auf
Eroberung. Doch auch dieses Grundeigenthum soll wegen
seines Ursprungs aus Gewalt nicht gestürzt werden — Cobbett
 sagt nur, Wilhelm der Eroberer habe seinen Rittern den
Grund und Boden gegen die Verpflichtung des Kriegsdienstes
gegeben, und klagt, dass Cromwell diese Verpflichtung aufgehoben
 und dafür das Acecisesystem eingeführt habe. Die
Entstehung des englischen Grundeigenthums durch Eroberung
begründet also nicht Abschaffung desselben — sondern nur
Verpflichtungen der Eigenthümer. ;In echt englischer Weise
beruft sich Cobbett dabei auf den formal gültigen Rechtssatz,
dass der König allein oberster Grundherr, die Landbesitzer
nicht absolute Eigenthümer seien, sondern nur Inhaber, die
gesetzliche Nutzniessung haben und denen das Gesetz daher
jede Beschränkung der Befugnisse ihres sogenannten Eigenthums
 auflegen kann. Auch der Zorn über das Niederlegen
 von Bauernhöfen verschanzt sich wieder hinter ein formal
 geltendes englisches. Recht. Cobbett sagt, die Grundbesitzer
 hätten nicht das Recht, ihr Land so zu benutzen,
lass sie die Eingeborenen davon vertreiben, da jeder Englänler
 ein Recht habe, in England zu leben.
Al dies läuft nun lediglich darauf hinaus, dass Cobbett
reichliche Armenunterstützung durch Steuern des Grundbesitzes
 verlangt. Das ganze Vermächtniss an die Arbeiter ist
            
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