Full text: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

Rückblick. 
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wenn sie auch etwas verknöchert war, beruhte doch auf dem 
gesunden Grundsatze der Vertretung des organisirten, nicht 
des atomisirten Volkes und auf der Herrschaft des dauernden, 
Sntwicklungsfähigen Gesetzes — nicht auf schwankender 
Majorität der Massen. 
Den Neuererh prineipiell gegenüber stand noch die Theorie 
vom göttlichen Rechte der Krone, welche — so wenig Anklang 
Sie mehr fand, doch in sich folgerichtig wär. Aber sie hatte 
Nicht mehr die Kraft, dem Ansturme der neuen Ideen zu 
widerstehen. 
Den neuen extremen Lehren konnte man nur mit Erfolg 
begegnen, wenn man nachwies, dass der „Naturzustand“ mit 
ünbeschränkter individueller Freiheit eine Täuschung ist; 
wenn man nachwies, dass das Bedürfniss nach organischer 
staatlicher Gliederung ebenso unabweislich , ursprünglich und 
Natürlich ist, wie das Bedürfniss nach Entfaltung der indi- 
Viduellen Kräfte, und dass eine staatliche Gesammtheit nie 
eine Summe gleichwerthiger Atome war, nicht ist, und nie 
Sein kann; und wenn man daraus ableitete, dass der Wille 
JEweiliger Majorität nicht das die Gesammtheit zusammen- 
haltende Recht sein kann, sondern dass das organische aus 
der gewordenen Verfassung heraus sich entwickelnde Recht die 
Swig nothwendige Schranke jeder individuellen Willkür ist. 
Trat in England eine solche organische Staatslehre als 
Gegensatz gegen den Individualismus auf? Wir finden wohl 
Anklänge und Ansätze, aber keine durchdachte und dadurch 
Mächtige Entwicklung solcher Ideen. Denn die Erinnerung 
an die „glorreiche Revolution“, sowie die geringe Neigung 
Oder Begabung des Engländers zu durchdachter Systemati- 
Sırung bewirkte, dass man zumeist die Consequenzen des ab- 
Stracten Individualismus nur gefühlsmässig ablehnte, statt 
diese allerdings einfache und klare aber unhaltbare Anschauung 
Verstandesmässig zu widerlegen. 
Der grösste politische Erfolg des geschilderten, noch ein- 
heitlich auftretenden Radicalismus war die Parlamentsreform 
Von 1882; keineswegs eine Neugestaltung des ganzen Wahl- 
rechts, sondern nur, wie bekannt, ein principloser Compromiss 
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