Full text: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

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Einleitung. 
gänzte sie durch eine Beschädigung auf anderer Seite, Jeder 
der beiden Stände war begünstigt und beschädigt zugleich. 
Da der Mensch im Allgemeinen sein Interesse als Producent 
stärker empfindet, als sein Interesse als Consument, so konnte 
das System dem kurzsichtigen Egoismus beider Stände lange 
schmeicheln. Für das Staatsganze aber waren die Kosten der 
Aufrechterhaltung des verwickelten Systems jedenfalls ein 
Nachtheil und die grundbesitzende Gentry untergrub ihre 
politische Stellung , indem sie den Interessen der Gewerbe- 
treibenden nicht nur diente, sondern damit wetteiferte. 
Lange Zeit konnte der allgemeine Glaube, dass Be- 
einfussung der Preise durch die Zollpolitik im allgemeinen 
Interesse nothwendig sei, den kurzsichtigen Egoismus der 
Grundbesitzer entschuldigen, resp. ihnen selbst ihre inter- 
essirten Motive verhüllen, ähnlich wie auch die Jagdgesetze 
zu Gunsten der reichen Grundbesitzer durch die Pflicht des 
Staats, die Armen zur Arbeit anzuhalten und von luxuriösen 
Vergnügungen abzuhalten, gerechtfertigt werden konnten. Am 
Ende des vorigen und im Anfang dieses Jahrhunderts jedoch 
xonnte über das Vorhandensein solcher Motive kein Zweifel 
mehr herrschen. 
& 3. Die unteren Classen. 
Was die Gesetzgebung über das Verhältniss gewerblicher 
Arbeiter zu ihren Arbeitgebern angeht, so war an derselben 
die regierende Gentry wenigstens in Anbetracht der land- 
wirthschaftlichen Arbeiter direct interessirt, ijndirect aber 
durch den Zusammenhang des gewerblichen und des Arbeiter- 
rechts mit dem Armenrecht, Wir werden sehen, dass die 
regierende Gentry diese wichtigsten Theile der socialen Ge- 
zsetzgebung und Verwaltung durch Nachlässigkeit verkommen, 
und auf dem Gebiete des Armenrechts speciell sich schwere 
Fehler zu Schulden kommen liess. 
Das Gewerbe- und Arbeiterrecht beruhte zu unserer Zeit 
noch auf der Gesetzgebung der Elisabeth, Diese Gesetz-
	        
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