Full text: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

Literatur. 
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leute in der Bewunderung der Erfolge der Grossindustrie, ohne be- 
sonders böse Absicht, gegen die Leiden der Arbeiter einfach blind 
werden, so ist eine einseitige Darstellung der letzteren, ausgehend 
von einem Beobachter, der mit dem Auge des Menschen sieht, noch 
keineswegs das Product einer unwissenschaftlichen Tendenz, Was 
bei Engels’ Ausführungen wirklich und in zu bekämpfender Weise 
tendenziös genannt werden muss, das ist, dass er die Leiden der 
Arbeiter nicht als die traurigen aber aufhebbaren Folgen eines 
Uebergangsstadiums, sondern. als die nothwendig wirkenden Ursachen 
einer von ihm gehofften Alles umgestaltenden Revolution betrach- 
tete, welche er bekanntlich fälschlich als nahe bevorstehend pro- 
phezeite. Den Hass der Arbeiter gegen das Capital will Engels 
nicht durch Reformen beschwören, sondern nur zur Revolution be- 
nutzen. . 
Trotz dieser Tendenz kann man aus Engels Buch sehr viel 
lernen ; seine Schilderung der Fabrikgrossstädte, namentlich von 
Manchester, seine zusammenfassende Darstellung der Eigenschaften, 
Welche das heutige Proletariat charakterisiren, war seinerzeit eine 
bedeutende Leistung. Der Hauptsache nach giebt er eine Schilde- 
rung der Verhältnisse, wie sie im Anfang der Vierziger Jahre stan- 
den. Aus dieser Zeit stammendes Quellenmaterial wird auch von 
Engels neben. verschiedenen (wenig älteren) Büchern benutzt. Was 
die lange Entwicklung der Dinge seit Arkwright und Watt be- 
trifft, so ist diese relativ kürzer und zumeist im Anschluss an 
Porter, Kay, Gaskell etc. bearbeitet. Das Wesentlichste ist hervor- 
gehoben —- doch kann man nicht sagen; dass eine eingehende Ge- 
schichte der Entwicklung gegeben ist, was ja auch gar nicht beab- 
Sichtigt war. 
Ein seiner Zeit höchst verdienstvolles und noch immer brauch- 
bares und lehrreiches Buch ist das schon früher erwähnte von Klein- 
Schrod: Grossbritanniens Gesetzgebung über Gewerbe, Handel etc. 
Stuttgart und Tübingen, 1836. ° Eine gründliche Geschichte der 
Gewerbegesetzgebung muss eo ipso eine objective Geschichte der 
Sewerblichen Zustände werden. Statistisches Material ist übrigens 
bei Kleinschrod ebenfalls reichlich benutzt. Der Uebergang zur 
herrschenden Grossindustrie ist namentlich S. 160 ff. behandelt. 
Kleinschrod schreibt nicht als Arbeiteradvocat, sondern als Verwal- 
tungsbeamter, und so herrscht ein Geist wohlthuender Objectivität. 
Da das Buch den Versuch einer Darstellung der Gewerbegesetz- 
Sebung enthält, so bietet es für die Kenntniss der früheren ge- 
Schichtlichen Entwicklung bis 1832 mehr als Engels — doch fehlt 
die Benutzung des Materials an älteren Parlamentspapieren über 
die factischen Zustände. 
Weniger ergiebig für unsere Fragen ist das fünfbändige Werk 
Held, Soc. Gesch. Engl. 2R
	        
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