Literatur.
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leute in der Bewunderung der Erfolge der Grossindustrie, ohne besonders
böse Absicht, gegen die Leiden der Arbeiter einfach blind
werden, so ist eine einseitige Darstellung der letzteren, ausgehend
von einem Beobachter, der mit dem Auge des Menschen sieht, noch
keineswegs das Product einer unwissenschaftlichen Tendenz, Was
bei Engels’ Ausführungen wirklich und in zu bekämpfender Weise
tendenziös genannt werden muss, das ist, dass er die Leiden der
Arbeiter nicht als die traurigen aber aufhebbaren Folgen eines
Uebergangsstadiums, sondern. als die nothwendig wirkenden Ursachen
einer von ihm gehofften Alles umgestaltenden Revolution betrachtete,
welche er bekanntlich fälschlich als nahe bevorstehend prophezeite.
Den Hass der Arbeiter gegen das Capital will Engels
nicht durch Reformen beschwören, sondern nur zur Revolution benutzen.
.
Trotz dieser Tendenz kann man aus Engels Buch sehr viel
lernen ; seine Schilderung der Fabrikgrossstädte, namentlich von
Manchester, seine zusammenfassende Darstellung der Eigenschaften,
Welche das heutige Proletariat charakterisiren, war seinerzeit eine
bedeutende Leistung. Der Hauptsache nach giebt er eine Schilderung
der Verhältnisse, wie sie im Anfang der Vierziger Jahre standen.
Aus dieser Zeit stammendes Quellenmaterial wird auch von
Engels neben. verschiedenen (wenig älteren) Büchern benutzt. Was
die lange Entwicklung der Dinge seit Arkwright und Watt betrifft,
so ist diese relativ kürzer und zumeist im Anschluss an
Porter, Kay, Gaskell etc. bearbeitet. Das Wesentlichste ist hervorgehoben
—- doch kann man nicht sagen; dass eine eingehende Geschichte
der Entwicklung gegeben ist, was ja auch gar nicht beab-Sichtigt
war.
Ein seiner Zeit höchst verdienstvolles und noch immer brauchbares
und lehrreiches Buch ist das schon früher erwähnte von Klein-Schrod:
Grossbritanniens Gesetzgebung über Gewerbe, Handel etc.
Stuttgart und Tübingen, 1836. ° Eine gründliche Geschichte der
Gewerbegesetzgebung muss eo ipso eine objective Geschichte der
Sewerblichen Zustände werden. Statistisches Material ist übrigens
bei Kleinschrod ebenfalls reichlich benutzt. Der Uebergang zur
herrschenden Grossindustrie ist namentlich S. 160 ff. behandelt.
Kleinschrod schreibt nicht als Arbeiteradvocat, sondern als Verwaltungsbeamter,
und so herrscht ein Geist wohlthuender Objectivität.
Da das Buch den Versuch einer Darstellung der Gewerbegesetz-Sebung
enthält, so bietet es für die Kenntniss der früheren ge-Schichtlichen
Entwicklung bis 1832 mehr als Engels — doch fehlt
die Benutzung des Materials an älteren Parlamentspapieren über
die factischen Zustände.
Weniger ergiebig für unsere Fragen ist das fünfbändige Werk
Held, Soc. Gesch. Engl. 2R