Full text: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

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Zweites Buch, Cap. 1. 
Allein der minder autokratisch und systematisch auf- 
tretende, der Autonomie des Mittelalters weniger bewusst 
entgegengesetzte Mercantilismus in England leistete doch, 
und zwar gerade hier mit stärkstem Erfolg, eines: die Heran- 
ziehung der Uebermacht des grossen Capitals, that also das 
Seinige zur Vernichtung — nicht des Handwerks, aber seiner 
Herrschaft und tonangebenden Stellung. Und er erlebte in 
England besonders stark und frühzeitig das Schicksal, dass 
das von ihm herangezogene Kind — das grosse Capital — 
schliesslich ihn und die Reste der älteren Ordnung zusammen 
hekämpfte und stürzte. 
Das wirthschaftliche England des 18, Jahrhunderts zeigt 
ıns so das eigenthümliche Bild, dass die Handwerksordnung 
und Gesetzgebung der Elisabeth zwar noch grossentheils in 
formaler Geltung steht, factisch aber vollständig zerfällt; und 
dass die damit vermischten mercantilistischen Ordnungen auch 
schon anfangen, sich als unzeitgemäss und undurchführbar zu 
erweisen. An beiden halten Gruppen von Interessenten mit 
überaus grosser. Zähigkeit und Leidenschaft fest, der Glaube 
an die Schutzzölle an sich findet sogar zeitweilig kaum Gegner. 
Aber es bekämpfen sich wenigstens die Kämpfer für Schutz- 
zoll untereinander. Der überspannte Egoismus der Interessenten 
thut das Beste, die von ihm gewollten Einrichtungen zu ver- 
nichten. Schliesslich macht das erstarkte grosse Capital die 
alte Handwerksordnung ganz unmöglich und die mercantilisti- 
schen Stützen seiner Macht überflüssig. Es erwächst aus den 
erweiterten Absatzverhältnissen heraus und schmiedet sich zu- 
letzt in der Maschine die stärkste Waffe zur Consolidirung 
seiner Herrschaft — die dann die Staatsgewalt herausfordert, 
wieder eine neue Ordnung zum Schutz der allgemeinen Inte- 
vessen zu heeründen. 
& 2. Lehrlingswesen. 
Nach dem Gesetz der Elisabeth musste jeder GewerbS- 
meister auf drei Lehrlinge. einen Gesellen und auf jeden Lehr- 
ling mehr einen Gesellen mehr halten. - Siebenjährige Lehr-
	        
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