Lehrlingswesen.
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zur Einführung dieses Systems gaben Welthandelsconjuncturen,
indem vorübergehend in Europa und Amerika sich, der Markt
für englische Bänder erweiterte, während viele erwachsene
Weber Soldaten wurden. Regelmässige, gesetzliche Lehrlings-
verträge hörten dem gegenüber seit 1815 auf ?).
In Maeclesfield gab es Halblohn-Lehrlinge, "die man auch
schon kurzweg Weber nannte und deren Verhältniss noch un-
regelmässiger war als in Coventry. Unerwachsene liessen sich
einfach wochenweise bei verschiedenen Meistern gegen mög-
lichst hohen Lohn engagiren?). Ein Zeuge von dort gestand,
er sei so ziemlich der einzige Fabrikant, der durch 7jährige
Lehrlingszeit und Arbeiterstand hindurchgegangen sei%. In
Leek gab es zwar nur wenige Halblohn-Lehrlinge, dafür aber
hatte es nie irgend eine Ordnung im Lehrlingswesen gegeben *).
Wir sehen also in diesem Industriezweig das Lehrlings-
verhältniss völlig aufgelöst. Gleichzeitig litten‘ die Arbeiter
schwere Noth und strebten nach Lohnregulirung, wovon im
nächsten Paragraph die Rede sein wird. Ebenso soll später
ausgeführt werden, dass in diesem Gewerbe 1818 kein eigent-
licher Handwerksbetrieb mehr herrschend war. Hier sei nur
Noch als Beweis, wie obsolet die alten Gesetze waren, erwähnt,
dass in Macclesfield vertragsmässige Abmachungen zwischen
Arbeitern und Arbeitgebern versucht wurden, die an Stelle
der alten Gesetze treten sollten. Sie wurden 1807 gedruckt,
galten aber nur bis 1815. Danach durfte kein Unternehmer
mehr als zwei Lehrlinge gleichzeitig halten, abgesehen von
Ausnahmen betreffs der eigenen Kinder; Arbeiter durften gar
keine Lehrlinge annehmen. Die Lehrlingszeit war sieben Jähre.
Die Probezeit dauerte nur einen Monat. Spätestens nach Ab-
lauf dieser Zeit werden durch gestempelten Lehrlingsvertrag
die gegenseitigen Pflichten festgestellt. Die Auflösung eines
Lehrlingsverhältnisses war auf’s Aeusserste erschwert etc. 9).
!) S. Second Report on Ribbon weavers 1818 S. 68.
2 S. a. a. 8. 99.
3 S. a. a O. S. 111.
8. a. a. 0. S. 135.
5) S. a. a. O. S. 90—92: „Rules and orders to be observed in the
Silk weaving trade.“ die wir im Anhang unter A abdrucken.