Full text: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

Lehrlingswesen. 
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zur Einführung dieses Systems gaben Welthandelsconjuncturen, 
indem vorübergehend in Europa und Amerika sich, der Markt 
für englische Bänder erweiterte, während viele erwachsene 
Weber Soldaten wurden. Regelmässige, gesetzliche Lehrlings- 
verträge hörten dem gegenüber seit 1815 auf ?). 
In Maeclesfield gab es Halblohn-Lehrlinge, "die man auch 
schon kurzweg Weber nannte und deren Verhältniss noch un- 
regelmässiger war als in Coventry. Unerwachsene liessen sich 
einfach wochenweise bei verschiedenen Meistern gegen mög- 
lichst hohen Lohn engagiren?). Ein Zeuge von dort gestand, 
er sei so ziemlich der einzige Fabrikant, der durch 7jährige 
Lehrlingszeit und Arbeiterstand hindurchgegangen sei%. In 
Leek gab es zwar nur wenige Halblohn-Lehrlinge, dafür aber 
hatte es nie irgend eine Ordnung im Lehrlingswesen gegeben *). 
Wir sehen also in diesem Industriezweig das Lehrlings- 
verhältniss völlig aufgelöst. Gleichzeitig litten‘ die Arbeiter 
schwere Noth und strebten nach Lohnregulirung, wovon im 
nächsten Paragraph die Rede sein wird. Ebenso soll später 
ausgeführt werden, dass in diesem Gewerbe 1818 kein eigent- 
licher Handwerksbetrieb mehr herrschend war. Hier sei nur 
Noch als Beweis, wie obsolet die alten Gesetze waren, erwähnt, 
dass in Macclesfield vertragsmässige Abmachungen zwischen 
Arbeitern und Arbeitgebern versucht wurden, die an Stelle 
der alten Gesetze treten sollten. Sie wurden 1807 gedruckt, 
galten aber nur bis 1815. Danach durfte kein Unternehmer 
mehr als zwei Lehrlinge gleichzeitig halten, abgesehen von 
Ausnahmen betreffs der eigenen Kinder; Arbeiter durften gar 
keine Lehrlinge annehmen. Die Lehrlingszeit war sieben Jähre. 
Die Probezeit dauerte nur einen Monat. Spätestens nach Ab- 
lauf dieser Zeit werden durch gestempelten Lehrlingsvertrag 
die gegenseitigen Pflichten festgestellt. Die Auflösung eines 
Lehrlingsverhältnisses war auf’s Aeusserste erschwert etc. 9). 
!) S. Second Report on Ribbon weavers 1818 S. 68. 
2 S. a. a. 8. 99. 
3 S. a. a O. S. 111. 
8. a. a. 0. S. 135. 
5) S. a. a. O. S. 90—92: „Rules and orders to be observed in the 
Silk weaving trade.“ die wir im Anhang unter A abdrucken.
	        
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