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Zweites Buch, Cap. 1.
und entsetzlich vernachlässigt. Darauf wurde ein Gesetz 28.
Georg III c. 48 erlassen, das verbot, Kinder unter 8 Jahren als
Lehrlinge im Kaminfegergewerbe anzunehmen, das nicht mehr
als 6 Lehrlinge bei einem Meister erlaubte, das Ausleihen
der Kinder verbot, die Arbeitszeit begrenzte etc. Dieses Ge-
setz wirkte aber offenbar wenig, denn 1817*) wurde wieder
zonstatirt, dass 4jährige Kinder verwendet wurden, indem
arme Eltern ihre Kinder förmlich verkauften; auch gestohlene
Kinder wurden verwendet, selbst Mädchen. Sie wurden
durch angezündetes Stroh und Nadelstiche in die Füsse die
Kamine hinaufgetrieben und es entwickelten sich bei ihnen
sigenthümliche Krebskrankheiten — schlimmer als das be-
vüchtigte Fabrikbein in der Textilindustrie. Wurden die
Kinder zu gross, um die engen Kamine zu erklettern, so warf
man sie auf die Strasse, nachdem man sie schlecht ernährt
und ohne alle Bildung gelassen hatte. Je ärmer die Meister,
desto schlechter behandelten sie die Kinder — es kam vor,
dass sie förmlich zu Tode gequält wurden. Man umging
das Gesetz, indem man die Kinder als Arbeiter, statt als
Lehrlinge annahm. *
1800 suchte die Gesellschaft zur Besserung des Looses
der Armen, 1803 eine eigene Gesellschaft zu dem Zweck die
kaminkletternden Kinder unnöthig zu machen, einzugreifen.
Das Committee von 1817 wollte die Kinderarbeit in den Kamiren
und die zu engen Kamine ganz verbieten. Nicht so weit war
eine Meisterversammlung von 1816 gegangen, die zwar auch
die allzu engen Kamine verbieten, aber die Kinderambeit nicht
ganz abschaffen wollte, Dieselbe Versammlung wollte nur
Lehrlinge, keine Kinderarbeiter dulden; jedem Meister nur
4 Lehrlinge gestatten und das Ausleihen der Kinder verbieten.
Vor Allem war diese Versammlung der Meinung, dass eine
Jauernde Gesellschaft der Meister gegründet werden müsse,
damit das Gesetz wirklich durchgeführt werde. Gewiss ein
richtiger Gedanke, dass jede wirklich lebendige Ordnung der
Gewerbe ın unserer Zeit auf Corporationen der Betheiligten
1) 8, Report on Employment of bovs in sweeping of chimnies. 1817.