Lohnregulirungen.
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zwar auf den Maschinenstühlen nicht dieselben Producte wie
auf den Handstühlen gemacht werden *), immerhin aber wurde
dadurch die Gesammtnachfrage nach Arbeit gedrückt. Die
Mehrzahl der Arbeiter waren noch Hausindustrielle, aber die
Fabriken kamen doch empor und es war ein häufiger Fall,
dass derselbe Fabrikant zugleich eine Fabrik hatte und noch
eine grössere Anzahl Weber in ihren Wohnungen beschäftigte 2),
Conjuneturen und Aenderungen der Technik drückten seit
1815 die Löhne. Auch in London selbst standen dieselben
nicht hoch ?) und sanken in den schlechten Zeiten. Der Unter-
schied zwischen London, wo die Spitalfieldsgesetze bestanden
und den anderen Orten war vor 1815 factisch nicht so gross.
In London selbst bestand unter der Herrschaft des Gesetzes
ein Arbeiterverein, welcher seinen Mitgliedern half, wenn
Streit darüber ausbrach, ob der Lohn nach der Vorschrift ge-
zahlt werde oder nicht; und ein Arbeitgeberverein, der Zzu-
nächst Unterschlagungen von Material verfolgte, zugleich aber
auch seinen Mitgliedern half, wenn diese von den Arbeitern
verklagt wurden ?). Da nun zugleich die Friedensrichter ihre
Lohnfestsetzungen nach den Abmachungen zwischen den bei-
den organisirten Parteien richteten, SO bestand im Bereich der
Spitalfieldsgesetze ein Einigungsamt und Schiedsgericht unter
obrigkeitlichem Schutz, während an den anderen Orten die
organisirten Parteien die Lohnverhältnisse ohne Hülfe und
Autorität der Obrigkeit regulirten. Nach 1815 sanken die
Löhne überall, aber in London ‚weniger und es entstand da,
weil die obrigkeitlich geschützte und gestützte Organisation
fortbestand, weniger Streit. Die Londoner hatten übrigens,
weil sie an dem beherrschenden Marktort sassen, eine hegün-
stigte Lage.
Es erhob sich nun die Frage, ob die Spitalfieldsgesetze,
da in London die Lage der Arbeiter etwas günstiger und die
des ganzen Gewerbes friedlicher war, ‚allgemein ausgedehnt
”8.a a 8. 22.
?) Second Report S. 66, 76, 122.
® Second Report S. 183.
*) Second Report S. 54, 165, 166
Held. Soc. Gesch. Engl.
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