Full text: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

Lohnregulirungen. 
449 
zwar auf den Maschinenstühlen nicht dieselben Producte wie 
auf den Handstühlen gemacht werden *), immerhin aber wurde 
dadurch die Gesammtnachfrage nach Arbeit gedrückt. Die 
Mehrzahl der Arbeiter waren noch Hausindustrielle, aber die 
Fabriken kamen doch empor und es war ein häufiger Fall, 
dass derselbe Fabrikant zugleich eine Fabrik hatte und noch 
eine grössere Anzahl Weber in ihren Wohnungen beschäftigte 2), 
Conjuneturen und Aenderungen der Technik drückten seit 
1815 die Löhne. Auch in London selbst standen dieselben 
nicht hoch ?) und sanken in den schlechten Zeiten. Der Unter- 
schied zwischen London, wo die Spitalfieldsgesetze bestanden 
und den anderen Orten war vor 1815 factisch nicht so gross. 
In London selbst bestand unter der Herrschaft des Gesetzes 
ein Arbeiterverein, welcher seinen Mitgliedern half, wenn 
Streit darüber ausbrach, ob der Lohn nach der Vorschrift ge- 
zahlt werde oder nicht; und ein Arbeitgeberverein, der Zzu- 
nächst Unterschlagungen von Material verfolgte, zugleich aber 
auch seinen Mitgliedern half, wenn diese von den Arbeitern 
verklagt wurden ?). Da nun zugleich die Friedensrichter ihre 
Lohnfestsetzungen nach den Abmachungen zwischen den bei- 
den organisirten Parteien richteten, SO bestand im Bereich der 
Spitalfieldsgesetze ein Einigungsamt und Schiedsgericht unter 
obrigkeitlichem Schutz, während an den anderen Orten die 
organisirten Parteien die Lohnverhältnisse ohne Hülfe und 
Autorität der Obrigkeit regulirten. Nach 1815 sanken die 
Löhne überall, aber in London ‚weniger und es entstand da, 
weil die obrigkeitlich geschützte und gestützte Organisation 
fortbestand, weniger Streit. Die Londoner hatten übrigens, 
weil sie an dem beherrschenden Marktort sassen, eine hegün- 
stigte Lage. 
Es erhob sich nun die Frage, ob die Spitalfieldsgesetze, 
da in London die Lage der Arbeiter etwas günstiger und die 
des ganzen Gewerbes friedlicher war, ‚allgemein ausgedehnt 
”8.a a 8. 22. 
?) Second Report S. 66, 76, 122. 
® Second Report S. 183. 
*) Second Report S. 54, 165, 166 
Held. Soc. Gesch. Engl. 
2C
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.