Lohnregulirungen.
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nach Herstellung völliger Freiheit die Verhältnisse zwischen
Arbeitern und Arbeitgebern durch ein freies Einigungsamt
völlig geregelt werden könnten und sollten. Das Committee
äussert sich darüber, !) indem es zugleich eine charakteristische
Schilderung der Verhältnisse. entwirft, folgendermaassen :
„Ohne in die heikle Frage betreffend die Vertheilung
des Gewinnes zwischen Meistern und Arbeitern, sowohl in
dieser als den andesxen mechanischen Berufsarten, eingehen zu
wollen, möge es Ihrem Committee doch erlaubt sein, der Er-
wägung des Hauses folgende Frage vorzulegen: ob es gegen
die beiden Parteien vollkommen gerecht oder für das allge-
meine Interesse förderlich sein könne, dass auf der einen
Seite eine grosse Werthanhäufung stattfindet, während auf
der anderen eine so grosse Armuth um sich greift, dass die
zu dieser Gruppe Gehörigen bei äusserster Anspannung aller
Kräfte, durch Betriebsamkeit , Geschicklichkeit‘: und emsigen
Fleiss es doch nicht vermögen, sich daraus emporzuschwingen,
und ihnen möglicherweise, trotz unausgesetzter Thätigkeit,
in vorgerückterem Alter nichts anderes übrig bleibt, als’ sich
zur Erhaltung ihrer Familien an die Gemeinde um Hilfe zu
wenden. Ist es recht, dass ein solcher Zustand existire? Ist
es billig gegen die Grundbesitzer in jenen Distrieten, wo
Fabriken gegründet sind, von denselben zu verlangen, dass
sie einen Beitrag aus den Armensteuern Zur Unterstützung
der Familien derer liefern sollen, von denen man erwarten
könnte, dass sie im Stande sein. müssten, aus ihrem Arbeits-
ertrag sich selbst helfen zu können, und die zu gleicher Zeit
dazu beitragen, den Geschäftsherren ein Vermögen zu efwer-
ben? Die Anwendung dieser Bemerkungen jst einleuchtend :
die höchste Einnahme eines Kattundruckers übersteigt, den
Angaben des Ihrem Committee vorgelegten Entwurfs gemäss,
nicht 30 Schilling per Woche und der Durchnittslohn beträgt
25 Schilling.
„Wenn wir also auch allem Rechnung zu tragen
bereit sind. was ja vaoraussetzlich den Geschäftsherren einer
1) Report S. 6.