Lohnregulirungen.
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Fabriken und des Maschinenwebstuhls durch Steuern auf
den letzteren vorbeugen und zahlreiche Weber verharrten
in, eigensinniger Abneigung gegen Fabrik und Maschine, *)
während ihre Kinder in der Fabrik mehr verdienten als sie
zu Hause. ?) Es kam dabei auch der Gedanke vor, der Hand-
weber habe ein Recht, im Erwerb von seiner gewohnten
Arbeit geschützt zu werden, wie ein. Eigenthümer in seinem
Besitz?) oder dass der entlassene Weber der Pensionirung
ebenso würdig sei, wie der entlassene Soldat. Al diese
Gedanken und Gefühle konnten aber nicht aufkommen gegen -
über der Thatsache, dass namentlich seit 1812 der Maschinen-
webstuhl, abgesehen von der Leinenindustrie, um sich griff
und Klarsehende den allmäligen Untergang der Handweberei
als nothwendig erkannten (a. a. O. S. 144). Wie naiv man
War, mag auch der Umstand beweisen, dass zwar viele Hand-
weber den Maschinenwebstuhl instinctiv hassten und ihn ber
Steuern wollten, dennoch aber keinen Groll gegen die daran
beschäftigten Arbeiter hatten, welche allerdings grossentheils
ihre eigenen Kinder waren und auch nicht in beneidenswer-
then Verhältnissen lebten. Auch machte man seit 1826 keine
Versuche zur Zerstörung der Maschinenstühle mehr‘). —
Aus solchen beschränkten Anschauungen über die Con-
Currenz ging also das seit 1832 ’allgemeine Verlangen nach
einem Centrallohn-Regulirungsamt (board) für das ganze Land
hervor, unter dem dann in den einzelnen Distrieten locale
Aemter fungiren sollten. Nur wenige Zeugen widersprachen, 9)
Oder beschränkten ihre Wünsche auf rein freiwillige Einig-
üngsämter. Combinationen und Arbeitseinstellungen waren
Natürlich vorangegangen, auch war die Einrichtung freiwilli-
ger localer Einigungsämter ohne Schiedsmann schon vorheı
Vereinzelt gelungen. z. B. in Paisley, wo man sich für je zwöhl
Ya. a. 0,5. 66.
2) aa. O. S. 41.
3) S. 71, Qu. 973; Qu. 5330.
%a a O0. Qu 1978 u 5781.
5a a O0 8. 810 £