Technische Vorschriften. 469
Kaum war das neue Gesetz gegeben, so wurde auch über
dieses wieder geklagt.!) Die Strafen seien zu streng, die
Kaufleute und Fabrikanten würden durch die Inspectoren
chikanirt, durch Zeitverlust benachtheiligt. Das Gesetz wurde
daher 1766 durch 6. Georg III c. 23 amendirt.
Damit hatte es nun einstweilen sein Bewenden. Der schon
erwähnte grosse Woollen Report von 1806 erklärt, dass die
Gesetze über Abstempeln des Tuchs wenigstens im Westen
Englands aufgehoben werden sollten, wenn auch im Norden
Noch einige „Regulations‘‘ am Platze sein möchten ?) und 1821
wurde die Frage der Stemplung des Tuchs speciell unter-
sucht.) Das Untersuchungscommittee erklärte rundweg, diese
Gesetze belästigten nur die Fabrikanten und Kaufleute, das
Kkaufende Ausland lege nicht den geringsten Werth darauf.
Nur dadurch, dass die Gesetze lässig ausgeführt würden,
hätten sie die Industrie noch nicht ruinirt. In Leeds aller-
dings, wo noch kleine Industrie mit Tuchhallen vorherrsche,
Sympathisire man noch mit den alten Gesetzen; dies beruhe
aber nur auf Einbildung, denn die Kaufleute kauften trotz
des Siegelns in der Tuchhalle nur nach der Elle und messen
zu Hause genau nach, ehe sie bezahlen. Dabei seien die Ge-
setze nicht einmal den kleinen Tuchmachern günstig, sondern
geben im Streitfall den Kaufleuten grössere Rechte.
UVeberblickt man diesen ganzen Vorgang, so ergiebt sich,
dass schon seit Anfang des vorigen Jahrhunderts die Regle-
ments über Länge etc. des Tuchs mehr zu Klagen Veranlas-
sung gaben als nützten — und dass sie schliesslich seit dem
Siege der Fabriken und der Herrschaft des Welthandels
gänzlich sinnlos und unmöglich geworden waren,
1) Journals Vol. 30 S. 529, 623, dagegen 8. 692.
2) Dieser Report erklärt die betreffenden Gesetze als factisch bereits
obsolet. S, 422 sagt ein Zeuge, die Industrie brauche heutzutage keine
Aufsicht gegen Missbräuche mehr, sondern billiges Rohmaterial und gros-
Sen Markt; sie hänge vielmehr von der Concurrenz als von „nugatory
legislative acts“ ab.
% Report on the Laws relating to the stamping of Woollen Cloth
29. April 1821.