Full text: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

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Zweites Buch, Cap. 1. 
Im Ledergewerbe stritt man sich 17331) darum, ob den 
Metzgern das Zerfetzen und Zerschneiden der Felle verboten 
werden solle und 1798 beschloss das Haus ”?), dass die alten 
Gesetze für die Lederindustrie überhaupt amendirt werden 
sollen. Dieselben wurden 1808 durch 48. Georg III. ec. 60 
wirklich aufgehoben, nachdem 1807 eine Untersuchung darüber 
stattgefunden hatte?) Das Hauptgesetz, welches bis dahin 
galt, war 1. Jacob I. ec. 22, welches im Laufe der Zeit 
vielfach bestätigt und amendirt worden war. Nach diesen 
Gesetzen bestanden nicht nur scharfe Competenzbeschränk- 
ungen zwischen Gerbern, Lederarbeitern, Schuhmachern und 
Metzgern, sondern es war auch bestimmt, dass die Gerber 
Häute nur auf offenem Markt einkaufen und nur an Leder- 
arbeiter verkaufen durften. Dies war allerdings schon kürzlich 
aufgehoben worden. Dagegen bestanden noch formell Verbote 
gegen die Anwendung von Surrogaten für KEichenrinde und 
Vorschriften über die Zeitdauer des Gerbeprocesses. Ferner 
waren die Stadtobrigkeiten noch verpflichtet, alles Leder vor 
dem Verkauf prüfen und siegeln zu lassen. 
All diese Bestimmungen bezeichnet das Committee von 
1807 als obsolet. Sie wurden auch 1808 abgeschafft, nur die 
Beschränkung der Gerber auf ihr eigenes Gewerbe blieb. 
Die Sicherung guter Waare durch technische Reglements 
and obrigkeitliche Aufsicht erwies sich also auch hier als un- 
lurchführbar. 
1781 begannen auch die Goldschmiede, gegen das Gebot, 
nur 20 karätiges Gold verarbeiten zu dürfen, zu petitioniren *) 
was 1798 Erfolg hatte, indem 38. Georg III. ec. 69 auch 
18 karätiges Gold gestattete. 
In andern Gewerben fielen ähnliche Bestimmungen, weil 
die auswärtige Concurrenz die Aufrechterhaltung bestimmter 
Qualitäten der Waare in England unmöglich machte. 
1) Journals of the House of Commons Vol. 22 S. 264, 278, 305. 
?*) Journals Vol. 53. 19. März 1798. | 
8) Report on Tanners, Shoemakers and other Artificers 0ccupyins 
he Cutting of Leather. 15. Febr. 1807. 
4) Journals Vol. 838. 2 Anril 1781.
	        
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