Full text: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

Preistaxen und Marktpolizei. 471 
Diese Beispiele mögen genügen, zu zeigen, dass die alte 
Ordnung, welche die Produetion in technischer Hinsicht zu 
beherrschen suchte, den Bedürfnissen der neuern Zeit gegen- 
über unmöglich geworden war. 
35. Preistaxen und Marktpolizel. 
Die alte Ordnung in ihrer guten Zeit strebte nicht nur 
die Meister in ihrer Stellung und in ihrem Erwerb zu sichern, 
sondern sie sorgte auch für Arbeiter und Lehrlinge, die zwar 
zum Dienst gezwungen wurden, aber denen auch ihr Aus- 
kommen garantirt wurde. — So wenigstens war es nach den 
Gesetzen der Elisabeth, wenn auch frühere Gesetze mehr an 
Erzwingung billiger Arbeitskraft dachten und spätere die Ar- 
beiterinteressen wieder vergassen. Immerhin gehörte es zu 
den wesentlichen Principien der alten Ordnung, derzufolge 
der Lehrling und Arbeiter ein künftiger Meister war. 
Aber nicht nur in dieser Hinsicht zeigte die alte Ordnung 
eine gewisse Vielseitigkeit und Billigkeit, sie dehnte ihre Rück- 
sichtnahme auch auf die Consumenten aus, denen man wenig- 
stens in Bezug auf die wichtigsten Lebensbedürfnisse Sicher- 
heit der nöthigen Zufuhr auf den Markt und einen billigen 
Preis für gute Waare gewährleisten wollte, 
Ein Einschreiten der öffentlichen Macht zu diesem Zweck 
war im frühen Mittelalter!) nicht nur nützlich, sondern ge- 
radezu nothwendig. In gewaltthätigen, unfriedlichen, Zeiten, 
bei allgemeiner Unkenntniss des Publieums. über die Waaren 
und Unfähigkeit desselben, zu messen und zu wägen, bei ge- 
ringer Concurrenz war es unerlässlich, in dieser Weise zu 
helfen, sollte überhaupt Verkehr entstehen und wachsen. Die im 
vorigen Paragraphen erwähnten Normalmaasse für die Länge des 
Tuchs erklären sich z. B. auch daraus, dass es lange Zeit für 
das Publicum bequem war, nach ein für allemal feststehenden 
Maassen zu kaufen, an die man gewohnt war und mit denen 
ı) S. darüber auch Ochenkowsky a. a. O. S. 80, 94 (vgl. oben S. 410).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.