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Zweites Buch, Cap. 1.
Das Gesetz 53, Georg III c. 116 (1813) suchte darauf
das ganze Brodtaxwesen neu zu reguliren.
1815!) wurde die Sache eingehender untersucht und die
Parlements-Commission kam aus den angegebenen Gründen
wegen der Verschiedenheit des Mehlpreises, sowie auch des-
halb, weil aus derselben Quantität Korn doch nicht überall
und jederzeit dieselbe Quantität Brod gemacht wird und ge-
macht werden kann, zu dem Resultat, dass jede Taxe abge-
schafft und freie Concurrenz eingeführt werden solle.
Unzweifelhaft hatte die Commission Recht — für ihre
Zeit ging es nicht mehr; ihr allgemeiner Zweifel, ob die Ge-
setze jemals nützlich gewirkt hätten, erscheint dagegen als
ungerechtfertigt. Darauf wurde die Brodtaxe für London und
nächste Umgebung durch 55. Georg III. ec. 99 wirklich auf-
gehoben, bestand aber sonst noch fort.
Vebrigens erwies es sich bald, dass nicht nur eine eigent-
liche Brodtaxe, sondern auch das amtliche Wägen des zum
Verkauf gelangenden Brodes undurchführbar war. Das Brod
ändert bekanntlich sein Gewicht, wenn es länger liegt und
trockener wird. Wog man das Brod zu beliebiger Zeit nach
dem Backen, so verloren die Bäcker, die über dem Gewicht
backen mussten. Durfte es nur 24 Stunden nach dem Backen
gewogen werden, so hatte das Publieum keinen Schutz?).
Das Committee von 1821 war daher gegenüber dem iN-
zwischen (1819) erlassenen Gesetz 59. Georg III c. 36, das
den Bäckern ausserhalb Londons schon manche Erleichterun-
gen schaffte, der Meinung, man solle sich einfach“ auf das
Verbot der Beimischung fremder Stoffe zum Brod und auf das
Gebot beschränken, dass die Bäcker legales Gewicht haben
und auf Verlangen des Käufers das Brod vorwiegen müssen.
Dennoch bestand die Brodtaxe ausser für London und
seine Umgebung noch fort und wurde immer wieder neu regU-
n a Report on Laws relative to the Manufacture, Sale and Assize of
read.
2) Report on Petitions of Country Bakers 1818 und Report on the
axisting regulations relative to the making and the Sale of Bread 1821.