Full text: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

Zünfte. 
479 
8 7. Zünfte. 
Die gewerblichen Corporationen des 18, Jahrhunderts 
nenne ich kurzweg Zünfte, weil sie Fortsetzungen älterer 
Verbände waren, die zwar in England in Bezug auf Allge- 
meinheit ihres Vorkommens und Autonomie sich stets von 
den deutschen Zünften unterschieden, letzteren aber doch in 
Bezug auf Zweck und Organisation jm Wesentlichen gleich 
waren. Ihren ursprünglichen Zwecken waren sie im. 18. Jahr- 
hundert wesentlich entfremdet — ‘dies Schicksal theilten 
sie mit den deutschen Zünften. Eigenthümlich aber war 
ihnen, dass sie in einzelnen Fällen zu privilegirten Corpora- 
tionen geworden waren, deren Competenz sich über das ganze 
Land erstreckte. In solchen Fällen kann man denn das Wort 
Zunft, worunter man sich doch immer einen localen Verband 
vorstellt , nur in uneigentlichem Sinne anwenden. Indessen 
auch solche sogenannte Zünfte hatten ihre Basis in einzelnen 
Städten und so mag es zulässig sein, das englische Wort 
„Company“ durchweg mit „Zunft“ zu übersetzen, 
Im 18. Jahrhundert hatten die Zünfte als gewerbliche 
Corporationen, denen die Ausbildung und Ausführung der 
gewerblichen Ordnung theilweise übertragen war, aufgehört 
wohlthätig zu wirken. Diese Ordnung selbst hörte auf lebens- 
fähig zu sein, ihre corporativen Träger verwandelten sich in 
egoistische Vertretungen von Sonderinteressen oder vergassen 
aus Lässigkeit ihre Pflichten zu erfüllen. Um den Zustand 
der Zünfte in unserer Periode zu schildern, will ich zunächst 
zwei besonders interessante Zünfte, die der Gesetzgebung viel 
zu schaffen machten, nämlich die der Kohlenhändler und 
Strumpfwirker vorführen und dann noch eine Reihe anderer 
Zünfte kürzer besprechen. . 
Der Kohlenhandel zwischen Newcastle on Tyne und 
London bereitete der Gesetzgebung während des. 18. Jahr- 
hunderts grosse Sorge. Es handelte sich um die Versorgung 
des hauptstädtischen Publicums mit unentbehrlichem Brenn- 
Material und sowohl im Interesse des Publiceums als der be- 
theilieten Händler. Schiffer und Arbeiter griff die Staatsgewalt
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.