Zünfte.
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8 7. Zünfte.
Die gewerblichen Corporationen des 18, Jahrhunderts
nenne ich kurzweg Zünfte, weil sie Fortsetzungen älterer
Verbände waren, die zwar in England in Bezug auf Allge-
meinheit ihres Vorkommens und Autonomie sich stets von
den deutschen Zünften unterschieden, letzteren aber doch in
Bezug auf Zweck und Organisation jm Wesentlichen gleich
waren. Ihren ursprünglichen Zwecken waren sie im. 18. Jahr-
hundert wesentlich entfremdet — ‘dies Schicksal theilten
sie mit den deutschen Zünften. Eigenthümlich aber war
ihnen, dass sie in einzelnen Fällen zu privilegirten Corpora-
tionen geworden waren, deren Competenz sich über das ganze
Land erstreckte. In solchen Fällen kann man denn das Wort
Zunft, worunter man sich doch immer einen localen Verband
vorstellt , nur in uneigentlichem Sinne anwenden. Indessen
auch solche sogenannte Zünfte hatten ihre Basis in einzelnen
Städten und so mag es zulässig sein, das englische Wort
„Company“ durchweg mit „Zunft“ zu übersetzen,
Im 18. Jahrhundert hatten die Zünfte als gewerbliche
Corporationen, denen die Ausbildung und Ausführung der
gewerblichen Ordnung theilweise übertragen war, aufgehört
wohlthätig zu wirken. Diese Ordnung selbst hörte auf lebens-
fähig zu sein, ihre corporativen Träger verwandelten sich in
egoistische Vertretungen von Sonderinteressen oder vergassen
aus Lässigkeit ihre Pflichten zu erfüllen. Um den Zustand
der Zünfte in unserer Periode zu schildern, will ich zunächst
zwei besonders interessante Zünfte, die der Gesetzgebung viel
zu schaffen machten, nämlich die der Kohlenhändler und
Strumpfwirker vorführen und dann noch eine Reihe anderer
Zünfte kürzer besprechen. .
Der Kohlenhandel zwischen Newcastle on Tyne und
London bereitete der Gesetzgebung während des. 18. Jahr-
hunderts grosse Sorge. Es handelte sich um die Versorgung
des hauptstädtischen Publicums mit unentbehrlichem Brenn-
Material und sowohl im Interesse des Publiceums als der be-
theilieten Händler. Schiffer und Arbeiter griff die Staatsgewalt