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Zweites Buch, Cap. 1.
Es erfolgte eine eingehende Untersuchung, bei der sich
herausstellte, dass die Zunft selbst ihre Pflichten nicht erfüllte,
sondern zumeist nur ihre Rechte zum Zweck der Bereiche-
rung der Mitglieder missbrauchte. Die Meisterstücke wurden
nicht geprüft, sondern nur die Gebühren erhoben: Gewerbs-
missbräuche wurden nicht gerügt und unterdrückt, sondern
nur die Strafen wurden eincassirt. Es gab Deputirte, die
selbst keine Lehrzeit durchgemacht hatten. Gegen Zahlung von
zebühren wurde Jedermann in die Gesellschaft aufgenommen.
Das Parlament erkannte die Klagen gegen die Zunft als
5erechtigt an und ihre Macht über das ganze Gewerbe war
seitdem factisch gebrochen, Andere Ordnungen zum Schutze
der Arbeiter wurden nicht eingeführt. Seit 1740 hatten sich
in dem Gewerbe, namentlieh durch einen gewissen Strutt,
der sich später mit Arkwright associirle, technische Fortschritte
entwickelt. Diese aber kamen den Arbeitern nicht zu Gute.
In London wie in Nottingham standen den Arbeitern capi-
talistische Unternehmer dort zunftmässig organisirt, hier ohne
solche Organisation gegenüber und drückten die Löhne fort-
während herunter, so dass 1778—1790 bittere Streitigkeiten
zwischen den Arbeitern und Arbeitgebern entstanden, während
deren die ersteren fruchtlos um Regulirung des Gewerbes
und der Löhne petitionirten!), Die Noth der Arbeiter wurde
zwar anerkannt 23), allein es scheint dass namentlich die Furcht
vor französischer Concurrenz ein Einschreiten verhinderte.
Fruchtlos wurde an die alte Ordnung appellirt, nachdem
liese durch neuen capitalistischen Betrieb der Production und
durch den Welthandel unmöglich geworden war. (Grosse
Fabriken blühten in diesem Gewerbe erst seit 1860 auf, aber
lie Abhängigkeit der hausindustriellen Meister von kapital-
reichen Arbeitgebern war längst begründet. 1780—1810
kamen zwar keine Unruhen unter den Strumpfwirkern mehr
vor, aber die rücksichtslose Uebermacht der Herren wuchs
fortwährend und 1811—1814 trieb das Elend der Strumpf-
” S. Brentano a. a. 0. S. 110 £
3 Journals Vol. 37. 5. Mai 1779.