Full text: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

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Einleitung. 
um die Arbeitsunfähigen zu unterstützen und Kinder als Lehr- 
linge auszuthun. Die Steuern werden auf alle Bewohner 
und Realitätenbesitzer in der Gemeinde, wie es den Aufsehern 
geziemend erscheint, vertheilt. Die Aufseher müssen min- 
destens allmonatlich einmal Sitzung und Berathung halten, am 
Schlusse des Jahres Rechenschaft ablegen (Art. 2). 
Ist ein Kirchspiel zu arm, um seine Armenlast zu tragen, 
so können die Friedensrichter andere Kirchspiele in derselben 
Hundertschaft, ist letztere zu arm, in derselben Grafschaft 
heranziehen (Art. 3). 
Säumige Steuerpflichtige werden exequirt und event. in 
das Common goal gesperrt. Mit der gleichen Strafe werden 
Solche belegt, die die aufgetragene Arbeit verweigern und 
Armenaufseher, die keine Rechenschaft ablegen — Alles unter 
Autorität resp. durch. Spruch der Friedensrichter (Art. 4). 
Für die arbeitsunfähigen Armen sollen die Armenaufseher 
auf Kosten der Kirchspiele oder Hundertschaften etc. Häuser 
bauen (Art. 5). Die Friedensrichter können die Ascendenten 
und Kinder arbeitsunfähiger Armen zum Unterhalt der Armen 
zwingen, wenn sie dazu fähig sind (Art. 7). Die den Friedens- 
richtern in den Grafschaften zustehenden Befugnisse werden 
in incorporirten Städten von den dortigen Mayors etc. ausgeübt 
(Art, 8). Die folgenden Artikel befassen sich mit der Rege- 
lung verschiedener Competenzverhältnisse, der Verwendung 
der Geldstrafen, den Extrasteuern der Kirchspiele für die 
armen Gefangenen von King’s Bench und Marchalsea, sowie 
für Hospitäler; mit Geldstrafen, Appellation an die Quartal- 
sitzungen, sowie einer Menge anderer Einzelheiten und Formali- 
täten. Der letzte Artikel endlich spricht aus, dass das Gesetz 
nur probeweise bis zum Ende der nächsten Parlamentssitzung 
gelten solle — es wurde durch 3. Karl I, Cap. 4 (1627) und 
16. Karl I. Cap. 4 (1640) erneuert. 
Das Gesetz macht also die Armenlast principaliter zu 
einer Last der Kirchspiele, jedoch so, dass die nächsten Ver- 
wandten zuerst verpflichtet sind, arme und reiche Kirch- 
spiele sich gegenseitig bis zu gewissem Grade ausgleichen 
müssen: es verwandelt die Almosen in Steuern. es legt die
	        
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