Full text: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

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Zweites Buch, Cap. 2. 
wogegen aber Woll- und Seidenindustrielle erklärten, dass die 
Barchente von indischen oder gar englischen Calicos gar nicht 
unterschieden werden könnten und die Barchentindustrie nicht 
So nützlich sei wie die ihrige. Es werde auch immer noch 
importirte Leinwand bedruckt. Liverpooler Kaufleute dagegen 
traten auf die Seite der Barchentindustrie !). Diese Kaufleute 
brachten als Rückfracht für die Barchente Rohbaumwolle und 
kauften mit dem Erlös der Barchente Sklaven. 
Darauf wurde durch 9. Georg IL. €. 4 (1736) allgemein 
der Gebrauch aller gedruckten Stoffe aus Leinwand und 
Baumwolle gestattet, wenn die Kette ganz aus Leinwand be- 
stand. Dies war aber nur gewissermaassen eine authentische 
Interpretation des Begriffs Fustian und das Gesetz von 1720 
in Bezug auf die Calicos bestand fort. Die Benachtheiligung 
der Baumwollindustrie erstreckte sich noch in die Zeit der 
neuen grossen Fabriken hinein. 1774 petitionirte Arkwright 
dagegen. Er führte aus, dass nach 10. Anna e. 19 ete. ge- 
druckte Baumwollstoffe mit 6 pence per Yard belastet seien, 
wobei man aber ursprünglich nur importirte Baumwollstoffe 
im Auge gehabt habe. Nun würden diese Stoffe aber selbst 
in England gemacht, nicht nur bedruckt. Es solle also die 
Steuer auf 3 pence herabgesetzt, der Gebrauch dieser Stoffe 
im Inland, unter Abschaffung von 7. Georg I. e. 7, unbedingt 
gestattet und die Stener bei der Ausfuhr rückvergütet wer- 
den. Das Parlamentscommittee trat (10. Mai 1774) ?) Arkwright 
unbedingt bei, zumal die verarbeitete Baumwolle meist aus 
britischen Colonien stamme und das Gesetz 14. Georg HI. 
c. 72 (1774) hob endlich das Verbot des Gebrauchs von Calico 
für Stoffe, die ganz im Inland gesponnen und verwebt waren, 
auf, Auch die Herabsetzung der Steuer- auf 3 pence wurde 
erreicht. Doch auch diese erniedrigte Steuer war noch eine 
Belästigung. 1785 wurde gegen die Steuern auf gedruckte 
Baumwolle petitionirt, die früher ein von den Reichen ge- 
iragener Luxusartikel, jetzt Gegenstand allgemeinen Ver- 
*) Journals Vol. 22 S. 589, 592. 
?) Journals Vol. 34 S. 496, 708. 736.
	        
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