Full text: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

Schutz der Textilindustrie, 
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bot des Imports fremder Seidenwaaren mit Ausnahme der 
ostindischen vor; indessen es zeigte sich doch auch hier, dass 
die inländischen Interessen nicht unbedingt harmonisch waren 
und es ertönten bereits freihändlerische Stimmen, die da be- 
haupteten, die Engländer brauchten kein Monopol, sondern sie 
seien den Franzosen durch bessere Qualität überlegen, wohin- 
gegen letztere bessern Geschmack in den Mustern hätten. 
Der Import französischer Waaren sei daher der englischen In- 
dustrie förderlich, die dadurch bessere Zeichnungen bekomme. 
Diese freihändlerischen Stimmen drangen aber nicht durch 
und 1766 wurde durch 6. Georg III. c. 28 der Import aller 
fremden Seidenwaaren in der That verboten, nachdem das 
alte Verbot des Imports seidener Bänder, Spitzen und Gürtel. 
das von Heinrich VII. herstammte, schon 1762 durch 3. Georg IIL 
© 21 erneuert worden war. Dieses Importverbot wurde ‚von 
Zeit zu Zeit und noch 1808 durch 48. Georg III. c. 22 für 
alle Zukunft erneuert, ausser insoweit, als es der Zollgesetz- 
gebung von 1803 (43. Georg III c. 68) widersprach, 
Dieses absolute Monopol wirkte aber auf die Dauer er- 
schlaffend auf die englische Seidenindustrie, welche keine tech- 
nischen Fortschritte machte. 
Seit 1812 hatten sich in Folge der Hebung der Seiden- 
zucht in Indien die Verhältnisse geändert und das Haus der 
Lords erklärte sich daher für Herabsetzung der Rohseide, S0- 
wie für Aufhebung der Spitalfieldsgesetze 1821?) und für ver- 
ringerten Schutz der Manufactur. Doch wurde erst 1824 resp. 
1826 durch Huskisson mit dem alten System des Monopols 
gebrochen und seitdem hob sich die englische Seidenmanu- 
factur wieder; ihr Export war früher von minimaler Bedeu- 
tung gewesen, seitdem aber wuchs er, — 
Während die Seidenindustrie den höchsten Schutz genoss 
and durch Nichts bedrückt wurde — denn die Rohseidenzölle 
waren lange: Zeit durch das Monopol völlig aufgewogen: — 
war die Leinenindustrie Englands durch die Begünstigung Ir- 
lands mit seinen Leinwandexportprämien ete. und durch das 
N — 
‘) Renort of the Lords on Silk- and Wine-Trade 28. Juni 1821.
	        
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