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Zweites Buch, Cap. 2.
nischen Sklavenhandels., In diesen Resolutionen kamen folgende
Sätze vor: I. „Der Schöpfer des Weltalls hat verschiedene
Theile der Erde mit verschiedenen Produeten begabt und da-
durch die Grundlage des Handels ‚gelegt. Dieser hat den
Zweck der Ausgleichung der Bedürfnisse und des gegenseitigen
Austauschs von Gütern. Er kann mit sicherem Erfolg der
Regulirung durch die gegenseitigen Interessen überlassen wer-
den und sollte so weit als möglich frei von allen Beschrän-
kungen bleiben. — VI. Friede ist der natürliche und sollte
der untrennbare Begleiter des Handels sein. — X. Der
Fortschritt der Zeit und die Erfahrung haben nun alle Gründe
aufgehoben, die einst zu Gunsten des exclusiven Handels mit
Indien sprachen, nämlich die Gefahr und Kosten eines Han-
dels auf so weite Entfernung, Der freie Handel und die freie
[ndustrie von Grossbritannien haben solche Vermehrung von
Reichthum und Ansammlung von Capital erzeugt, dass kein
Unternehmen mehr für private Kaufleute zu gross ist. Die
geniale Arbeitskraft und das Talent unseres Volkes sind so
gross, dass es kein Land der Erde giebt, mit dem sie nicht
einen freien Handel und zwar annähernd im Verhältniss zu
seinem Reichthum und zu seiner Bevölkerung gewinnreich
machen könnten. Und so gross sind Geschicklichkeit und
Muth unserer Seeleute, dass keine Küste so gefährlich, kein
Land so weit entfernt ist, um ihren Muth zu dämpfen und ihr
Landen zu verhindern.“ —
Die folgende Kriegszeit drängte die freihändlerischen Ten-
denzen zeitweilig in den Hintergrund. Sie traten später in
der Manchesterer Industrie und im Liverpooler Handel mit
verstärkter Kraft und siegreich wieder auf. Die Gesinnung
der Vertreter des Freihandels blieb dabei dieselbe wie im
vorigen Jahrhundert. Auch sie vertraten einseitige Interessen
und es bleibt eine Schmach, dass dieselben Interessenkreise.
welche zuerst die Fahne des Freihandels erhoben, sich lange
gegen die Unterdrückung des Sklavenhandels gewehrt haben.
Aber doch bleibt es wahr, dass die Interessen der Freihändler
mehr mit dem allgemeinen Interesse des Landes zusammen-
fielen als die der schutzzöllnerischen und monovolistischen