Full text: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

554 
Zweites Buch, Cap. 3, 
Möglichkeit, auf die Dauer auch nur in einem abgeschlo%enen 
Gebiet ihre Herrschaft zu behaupten. 
So zeigt der Report von 1806 einen Uebergangs- und 
Misch-Zustand, der Zeugniss ablegt für die Langsamkeit, mit 
der sich gewerbliche Umwälzungen oft vollenden , keineswegs 
aber beweist, dass das eigentliche alte Handwerk noch kraft- 
voll bestand. Dass dasselbe längst nicht mehr das Gewerbe 
beherrschte, geht daraus hervor, welche Rolle im ganzen vori- 
gen Jahrhundert die schutzzöllnerischen Interessen der an der 
Industrie betheiligten Capitalisten spielten, Die neuen Maschinen, 
welche eine grössere Arbeitstheilung erforderten und dem so- 
genannten Tuchmachermeister einen Theil der Productions- 
processe entzogen, brachten dann im Anfang des 19. Jahrhun- 
derts eine Art Krisis hervor !), während vorher die zunehmende 
Abhängigkeit des Meisters dessen Behaglichkeit noch nicht 
störte, Lassen diese Reports von 1806 und 1803 viele Rück- 
schlüsse auf das 18. Jahrhundert zu, so haben wir aus diesem 
Jahrhundert selbst eine Menge zerstreuter Zeugnisse, welche 
beweisen, dass die alte Herrschaft des Handwerks in Auf- 
lösung begriffen wär. 
So wurde schon 1719°) aus Gloucester um Erleichterung 
ler alten Gesetze petitionirt, welche die Stellung der ver- 
schiedenen eigentlichen Meister in der Tuchindustrie zu sichern 
bestimmt waren. Diese Gesetze waren zunächst: 
Ein Gesetz 2, u. 3. Philipp und Maria c. 11, welches den 
Clothworkers ausserhalb von Städten und Marktflecken ver- 
bot, mehr als einen Webstuhl zu haben, welches den Tuch- 
webern ausserhalb der Städte verbot mehr als zwei Webstühle 
zu halten und den Tuchwalkern den Besitz von Webstühlen 
ganz untersagte. Dieselben Weber, die nur zwei Webstühle 
haben durften, durften auch nur zwei Lehrlinge halten und 
allen Wehern wurde siebenjährige Lehrlineszeit vorgeschrie- 
*) Diese zeigt sich deutlich in dem Report on Woollen Clothiers 
Petition, 1808, 
2? Tournals of the House of Commons Vol. 19 8. 181.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.