Die Herrschaft der Hausindustrie, 557
dustrie in der Hand von Handwerkern, die bereits in Bezug
auf den Absatz von kaufmännischen Capitalisten abhängig und
die nicht mehr im Stande waren, die alte strenge Handwer-
kerordnung zu halten. Sie verwandelten sich, ausser in York-
shire, zu einfachen und entschiedenen Hausindustriellen, Beide
Kategorien standen am Ende des Jahrhunderts in fruchtlosem
Kampf gegen die Fabrikherrn, die aus den die Hausindustrie
und das sogenannte Handwerk beherrschenden Kaufleuten her-
vorgegangen waren.
Auch in den andern Zweigen der Textilindustrie hatte
im 18. Jahrhundert factisch das selbständige Handwerk der
Hausindustrie das Feld geräumt. Die zwei wichtigsten Be-
weise hierfür sind die ewigen Klagen über Materialunterschlag-
ung, die nicht vorkommen können, wenn ein Meister, der selbst
Eigenthümer des Materials ist, in seinem Hause und unter
seinen Augen Lehrlinge und Gesellen arbeiten lässt — und
die häufig bezeugte Thatsache, dass Kinder, Frauen und
Greise beschäftigt wurden. Es ist charakteristisch, dass die
Kinderarbeit, in den späteren Fabriken so stark beklagt, dass
sie der Ausgangspunct für eine neue Ordnung der Industrie
wurde, in den Zeiten der Hausindustrie meist ganz naiv als
eine Verbesserung der Erwerbsverhältnisse des Volkes ge-
rühmt wurde.
Das alte Recht kannte zwar schon weibliche Lehrlinge.
Aber es gehört doch zu den wesentlichen Eigenschaften des
Handwerks, dass in demselben der Regel nach nur Leute be-
schäftigt werden, denen die Meisterstellung in Aussicht steht.
Dies ist aber nicht mehr der Fall, sowie Kinder, die nicht als
Lehrlinge behandelt werden, erwachsene Frauen und Greise
beschäftigt werden. Selbst wenn dies im Hause eines kleinen
Meisters geschieht, der noch selbst Eigenthümer von Rohstoff
und Product ist, so ist dann die Nothwendigkeit der Heran-
ziehung solcher Hülfskräfte doch ein Beweis für Armuth des
Meisters und Abhängigkeit desselben von einem reichen Ab-
nehmer. —
In der Segeltuchmacherei wurden 1736 Kinder von sieben