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Zweites Buch, Cap. 4.
über die Hechel- und Krämpelmaschine wurde geklagt, von
denen die erstere die Arbeit von zwölf Männern, die letztere
die von achtzig Weibern verrichtete — und die natürlich nach
Meinung der Petenten die Qualität des Produets verschlechterten.
Man verlangte, dass diese Maschinen verboten oder doch auf
eine bestimmte Zahl beschränkt werden sollten, da dadurch
das Tuch nicht billiger werde, sondern nur die reichen
Tucher, welche sie allein kaufen könnten, davon
Gewinn hätten. Petitionen aus Barnstaple sagten von den
Krämpelmaschinen, dieselben seien in der Seiden-, Baumwollund
Leinenindustrie unschädlich, weil da auch das Rohmaterial
vermehrt werden. könne; dies sei aber in der Tuchindustrie
unmöglich und deshalb bewirkten die Maschinen hier
Erwerbslosigkeit — man sieht, wie wohl begreifßiche Sonderinteressen
erfinderisch waren, sich hinter ein allgemeines Interesse
zu verstecken, Aus York petitionirte man damals
lireet um ein Verbot, dass die Kaufleute nicht Fabrikanten
werden sollten,
William Toplis, Erfinder einer mit Wasser betriebenen Wollkrämpelmaschine,
wehrte ‚sich mit guten — nebenbei bemerkt
zehr freihändlerischen — Argumenten gegen die Petitionen der
Arbeiter; ein anderer patentirter Erfinder von Krämpelmaschinen
aber, Edmund Cartwright, erklärte sich in der That beceit,
in ein Gesetz zu willigen, das ihm alljährlich nur den
Verkauf einer bestimmten Anzahl seiner neuen Maschinen gestatten
würde,
Es ist mir nicht bekannt, dass ein ähnliches Gesetz jemals
erlassen worden wäre. Der Gedanke an sich ist nicht
unvernünftig. Es könnte dadurch die Plötzlichkeit gewerblicher
Umwälzungen. verhindert und den Arbeitern Zeit gelassen
werden, allmälig andere Beschäftigungen zu suchen.
Indessen ist jede Verzögerung eines die Production hebenden
technischen Fortschritts bedenklich und Unterstützungen brodlos
werdender Arbeiter behufs Auswanderung oder Erlernung
eines neuen Gewerbes dürften jedenfalls weit wirksamer sein.
Solche Verzögerung des Fortschritts können den Eigensinn