Full text: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

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Vortrag über 
keit der Bevölkerung und die vielen schiffbaren Flüsse dräng- 
ten verhältnissmässig frühzeitig zum Absatz in weitere Ferne. 
Die Geschlossenheit des Staats seit Wilhelm dem Er- 
oberer stellte die Ordnung der Gewerbe frühzeitig unter ein- 
heitliche Reichsgesetzgebung. 
Unter Elisabeth wurde das allgemeine Gewerberecht codi- 
ficirt.. Diese Codification war noch berechnet auf die Ver- 
hältnisse eines blühenden, auf stätigen localen Absatz ange- 
wiesenen Handwerks. Siebenjährige Lehrlingszeit war die 
allgemeine Vorbedingung selbständigen Gewerbebetriebs; die 
Löhne wurden allgemein durch Gesetz oder locale Obrigkeit 
bestimmt. Das Gesetz bestimmte die Dauer der täglichen 
Arbeitszeit. Die gewerblichen Lehrlinge durften nicht überall 
aus beliebigen Ständen entnommen werden und in einzelnen 
Gewerben existirten besonders strenge Beschränkungen für 
ihre Aufnahme. Dafür können gewisse Personen zur Lehr- 
lingsschaft gezwungen werden. Auf 3 Lehrlinge muss 1 Ge- 
zelle. auf 4 müssen 2 Gesellen ete. gehalten werden. 
Die ganze Gesetzgebung beruhte auf dem Prineip, die 
Bevölkerung zur möglichst erfolgreichen Arbeit zu erziehen 
resp. zu zwingen und dafür, in Rechnung auf die Stetigkeit 
der Verhältnisse und die Uebersehbarkeit des localen Absatzes, 
jedem gelernten Arbeiter sein gebührendes Einkommen zu 
sichern. 
Mit den allgemeinen Gesetzen gingen unter den Tudors 
and Stuarts Hand in Hand specielle, welche für einzelne Ge- 
werbe und Gegenden besondere technische, den Absatz und 
die Arbeiterverhältnisse betreffende Vorschriften geben!) und 
vielfach durch Charter geschaffenen Zünften das Privilegium 
zugestehen. jeden selbständigen (Gewerbetreibenden zum Bei- 
1) So durften nach einem Gesetz unter Philipp und Maria Leineweber 
nur 1 Webstuhl haben, und es war überhaupt nicht gestattet, mehr als 
2 Tuchweberlehrlinge zu halten; das Tuch wurde öffentlich geprüft und 
gesiegelt; die Competenzen zwischen Webern und Cloth dressers, zwischen 
Lederhändlern und Metzgern waren genau geschieden, Rohseidenknöpfe 
waren Drivilegirt etc. etc.
	        
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