Handwerk und Grossindustrie, 675
tritt zu zwingen, und die Ausführung der Gesetze über Tech-
nik, Absatz ete. durch ihre eigenen Organe zu handhaben ».
Das Handwerk herrschte damals und seine Ordnung war
überaus zeitgemäss.
Aber es existirten auch schon Hausindustrie und selbst
einzelne Manufacturen. Die Tuchindustrie war schon Export-
industrie und der Weber war in Abhängigkeit von dem den
Grosshandel und Export betreibenden Kaufmann. Selbst Tuch-
manufacturen mit hundert Webstühlen existirten schon ver-
einzelt unter Heinrich VIII. Selbst in Schottland gab &s be-
reits im 17. Jahrhundert einzelne begünstigte Manufacturen.
Indessen dies war damals noch nicht von durchschlagender
Bedeutung.
Aber im Laufe des 17. Jahrhunderts begann die alte
Handwerksordnung zu zerfallen und in der Mitte des 18. Jahr-
hunderts stand die Sache bereits so, dass die Lohnregu-
lirungen lässig und schlecht gehandhabt wurden, so dass in
vielen Gewerben grosse berechtigte Unzufriedenheit herrschte,
z. B. unter den Schneidern; — dass das Gebot der 7jährigen
Lehrlingszeit und der beschränkten Lehrlingszahl ganz massen-
haft umgangen, sogar vereinzelt officiell abgeschafft wurde; —
dass die privilegirten Zünfte ihre Aufsichtsrechte zur Erhe-
bung von Geldstrafen und zur gemeinschädlichen Unterdrückung
der Concurrenz missbrauchten.
Gleichzeitig hatte sich die Hausindustrie bedeutend aus-
gedehnt. Man kann sagen, dass in allen wichtigen Zweigen
der Textilindustrie der sogenännte Meister seine Selbständig-
keit an einen capitalbesitzenden Kaufmann verloren hatte, in
der Tuch- und Leinen-Industrie, in der Strumpfwirkerei, Band-
weberei etc. ; selbst anderswo bei den Juwelieren, Uhrmachern ete,
— Zeuge dafür allein die ewigen Klagen über Materialunter-
schlagung seitens der Arbeiter, und die vielen Beweise für
die Thatsache, dass statt 7jähriger Lehrlinge Kinder, Frauen
und Greise als Hülfskräfte benutzt wurden.
Dieser langsame Sieg der Hausindustrie über das Hand-
*‘) Z. B. die Ziegler-, Metzger- und Strumpfwirkerzunft in London.
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