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Vortrag über
dass im vorigen Jahre die Schutzzölle durchgingen, die ledig-
lich im Interesse einiger Zweige der Fabrikindustrie lagen,
während die exportirenden Hausindustrien überstimmt wurden
— und das Handwerk schwieg.
Die Gewerbeordnung von 1869, welche alle noch übri-
gen Privilegien und Monopole der Zunftzeit abschaffte, schuf
nicht die Uebermacht der Grossindustrie über das Handwerk,
sondern erkannte nur den Zustand an, dass die Gesammtin-
dustrie die specifisch handwerklichen Ordnungen nicht mehr
verträgt. Sie schaffte kleinliche alte Schranken ab, welche
an einzelnen Stellen schadeten und hemmten, und auf die ge-
zammte Gestalt der Industrie bereits ohne Einfluss waren.
Wir haben in Deutschland, wie Eingangs bemerkt, noch
ein Handwerk und es wird dieses nie ganz aussterben; für
Reparaturen, für gewisse in den Häusern verrichtbare Arbei-
ten, für gewisse Producte der Kunstindustrie wird und kann
es immer ein Handwerk geben, in dem ein Meister mit eigenem
kleinen Capital für den Consumenten arbeitet. Aber täuschen
wir uns nicht: das Gebiet dieses Handwerks ist nicht abge-
schlossen, der Betrieb desselben stark abhängig von der Gross-
industrie, und unfähig, die alten Ordnungen aufrecht zu er-
halten. Er ist nur ein achtungswerthes Anhängsel der Gross-
industrie.
Erfolgreiche Handwerker aller Art verkaufen im offenen
Kram und Laden Fabrikwaaren und denken nicht mehr daran,
alles, was sie‘ verkaufen, selbst zu machen. Tapezierer, die in
den Häusern arbeiten, suchen sich zugleich zu Möbelfabrikan-
ten zu entwickeln, Schneider, die nach Maass arbeiten, zu
Fabrikanten fertiger Kleider. Kunstindustrielle werfen sich
auf Specialitäten und produciren diese schliesslich massenhaft
und fabrikmässig. Die Lehrlinge und Gesellen des Handwerks-
meisters können ebensogut jugendliche, resp. erwachsene Ar-
beiter in einer Fabrik werden; es giebt kein Mittel, sie in
specieller Zucht zu halten, und ihr Streben kann nicht mehr
ausschliesslich darauf gerichtet sein, selbst Handwerksmeister
zu werden,
Mit andern Worten: die socialdemokratische Lehre, dass