Full text: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

K. Arbeitende Kinder in Gewerben u. Manufacturen,. 715 
zon Nichterwachsenen gethan wird, fast ganz allein durch Mädchen 
and junge Frauenzimmer verrichtet. 
In einigen Zweigen sehr ausgedehnter Manufacturen wie bei der 
Anfertigung von Klöppelarbeit, beim Strohflechten und Wollkrämpeln 
wird der grössere Theil der allerkleinsten Kinder, mit Ausnahme 
derer, die zu Hause unter der Aufsicht der eigenen Eltern beschäf« 
tigt werden, von „mistresses‘ gedungen und thun ihre Arbeit in so- 
genannten Schulen, die aber eher Werkstätten sind. 
In bei weitem den meisten Gewerben und Manufacturen werden 
die jüngsten Kinder sowohl wie die jungen Leute von den Arbeitern 
zedungen und bezahlt, und stehen gänzlich unter deren Controlle, 
während die Arbeitgeber keine Art von Oberaufsicht über sie führen 
und wie.es den Anschein hat, gar nichts von ihnen wissen. 
In einigen dieser Gewerbe ‚und Manufacturen — aber verhältniss- 
mässig ist dies sehr selten der Fall — stehen die Kinder und die 
jungen Leute direct unter dem Arbeitgeber. 
3, Es ist in der grossen Mehrzahl dieser Gewerbe und Manufacturen 
Sitte, sehr viele Lehrlinge zu beschäftigen. 
3. In etlichen Gewerben, in jenen besonders, die geschickte Arbeiter er- 
fordern, werden diese Lehrlinge, gewöhnlich im vierzehnten Lebens- 
jahr, durch einen gesetzlichen Contract für einen Termin von sieben 
Jahren in die Lehre gegeben, nur selten sind sie noch jünger, und 
die Lehrlingszeit dehnt sich sehr selten länger aus; die bei weitem 
grössere Anzahl aber werden ohne irgend eine vorgeschriebene ge- 
setzliche Form in die Lehre gegeben, und dann ist es fast stets der 
Fall, dass, wann immer sie ihre Lehrzeit beginnen, sie bei ihrem 
Meister bis zum einundzwanzigsten Lebensjahr aushalten müssen. 
Manchmal verlangt die Thätigkeit, die ihnen zugewiesen wird, gar 
keine Geschicklichkeit, um sie zu erlernen, manchmal werden Lehr- 
linge nur an einzelne ganz bestimmte Zweige des in der Fabrikation 
befindlichen Artikels angestellt, ohne die Anfertigung der übrigen 
Zweige kennen zu lernen, so dass sie am Ende ihrer Dienstzeit (ser- 
vitude) nicht fähig sind, irgend einen Artikel aus ihrem Gewerbe in 
vollendetem Zustand herzustellen, 
(0. Ein grosser Theil dieser Lehrlinge besteht aus Waisen oder Kindern 
von Wittwen, oder stammt aus den allerärmsten Familien her und 
häufig werden sie von Vormundsämtern in die Lehre gegeben 
Die Lehrzeit beginnt oft mit dem siebenten Lebensjahr; während der- 
selben haben die Lehrlinge oft viel Ungemach und viel schlechte Be- 
handlung auszustehen; manchmal auch werden sie nur unter der Be- 
Jingung angenommen, dass sie während des grösseren Theiles ihrer 
Lehrzeit, wenn nicht während der ganzen Dauer derselben, für ihre 
Arbeit ausser Kost und Kieidung nichts erhalten. 
11.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.