K. Arbeitende Kinder in Gewerben u. Manufacturen. 717
beträgt sie elf, häufiger zwölf Stunden, und in sehr vielen Fällen
Jauert die Arbeitszeit fünfzehn, sechzehn und selbst achtzehn aufein-
anderfolgende Stunden.
20. Beinah überall arbeiten die Kinder ebenso lang wie die Erwachsenen,
manchmal sechzehn, selbst achtzehn Stunden ohne Unterbrechung.
21. Junge Frauenzimmer, die in der Hauptstadt und in etlichen gros-
sen Provinzialstädten in Putzgeschäften und bei Kleidermacherin-
nen arbeiten, sind selbst in den am besten eingerichteten Geschäften
während der hohen „season“, die in London vier Monate dauert, regel-
mässig fünfzehn Stunden per Tag angespannt; in häufig eintretenden
Nothfällen werden es achtzehn Stunden und in vielen Geschäften sind
yährend der „season“ die Arbeitsstunden überhaupt unbegrenzt, so dass
lie jungen Frauenzimmer niemals mehr wie sechs, oft nicht mehr als
‚ier, oft nur drei und bei einzelnen Gelegenheiten nur zwei Stunden
Ruhe und Schlaf haben und sehr häufig die ganze Nacht durcharbei-
jen; thatsächlich findet ihre Arbeit erst ein Ende, wenn die physi-
schen Kräfte dazu absolut nicht mehr vorhalten.
In den bei weitem zahlreichsten Gewerben und Manufacturen, wo der
Meister als jeder Aufsicht und Sorge für die Kinder entbunden be-
trachtet wird, weil dieselben von den Arbeitern gedungen und bezahlt
werden, sind die Arbeitsstunden der Kinder fast immer die längsten,
Da diese Leute die Gewohnheit haben, zu sehr unregelmässigen Zei-
‘en zu arbeiten, die erste Hälfte der Woche zu faulenzen und dann
n der zweiten sich übermässig anzustrengen, und da die Kin-
ler sich immer nach deren Arbeitsstunden, wann dieselben auch seien,
zichten müssen, so verrichten die Kinder ihre Arbeit immer unter
len aller beschwerlichsten Umständen.
28, Bei einigen Zweigen der Manufactur, wie beim Aufwinden der Ma-
schinen zum Spitzenklöppeln haben die Kinder keine regelmässige und
destimmte Zeit zum Schlafen und zur Erholung, da sie zu jeder Zeit
während sechzehn, zwanzig und zweiundzwanzig Stunden von den
vierundzwanzigen zusammenberufen werden können. Auch müssen sie
in jeder Jahreszeit und zu jeder Stunde der Nacht oft beträchtliche
Strecken von einer Werkstatt zur anderen zurücklegen,
In vielen sehr ausgedehnten und sehr wichtigen Gewerben und Manu:
Aacturen wird Nachts nicht gearbeitet; in anderen hingegen ist dies
30 allgemein und beständig der Fall, dass man berechtigt ist, die
Nachtarbeit als Theil des regelrechten Systems anzusehen, das in die-
zen Industriezweigen angewandt wird, Alle Zeugenclassen stimmen
in der Angabe überein, dass die Wirkung der Nachtarbeit in allen
Distrieten, wo diese Sitte vorherrschend ist, sowohl auf die. Arbeiter
im Allgemeinen wie besonders aber auf die Kinder eine äusserst ver-
lerbliche ist. sowohl im physischen wie im moralischen Sinn und es
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