thumbs: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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nicht übersteigen, und bei der Liquidation erhalten die Ge 
nossen, außer ihren Spareinlagen und sonstigen Forderungen 
an die Genossenschaft nicht mehr, als ihr Geschäftsguthaben 
ausgezahlt. Der Rest des Genossenschaftsvermögens wird für 
gemeinnützige, möglichst ähnliche Zwecke bestimmt. Durch 
diese dem Verein im Statut beigelegten Eigentümlichkeiten 
erscheint er als eine Genossenschaft, welche ausschließlich 
gemeinnützige Zwecke verfolgt. 
Die Gemeinnützigkeit bedingt aber wiederum eine be 
sondere Gestaltung der Finanzwirtschaft, welche die materielle 
Grundlage für die Wirksamkeit der Genossenschaft darbietet. 
Es sei noch einmal daran erinnert, daß die Bestrebungen des 
Vereins sich von der Privattätigkeit hauptsächlich dadurch 
unterscheiden, daß nicht die Höhe des Reingewinns der 
Hauptzweck seiner Tätigkeit ist, sondern die Beschaffung ge 
sunder kleiner Wohnungen zu mäßigen Preisen, welche von 
der Privattätigkeit im günstigsten Falle nur als Mittel zum 
Zweck angesehen wird. 
Will der Privatunternehmer seinen Zweck erreichen, so 
muß er nach jeder Richtung hin eine Erniedrigung der Bau 
kosten anstreben, die häufig auf Kosten der Qualität der ver 
wendeten Materialien und Arbeit erzielt wird. Die Billigkeit 
des Baues hat aber häufig zur Folge, daß die Wohnungen 
den hygienischen Anforderungen nicht genügen. Er muß 
ferner dahin streben, sich möglichst hohe Mietserträge zu 
sichern, bei jeder günstigen Konjunktur die Mieten zu steigern 
und er muß rücksichtslos gegen säumige Mieter vorgehen. 
Jede Mietssteigerung kann aber unter Umständen den Mieter 
veranlassen, wenn er die Wobnung nicht verlassen will, 
Aftermieter bei sich aufzunehmen, wodurch leicht eine Über 
füllung des vorhandenen Wohnungsraumes herbeigeführt wird. 
Von den Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit be 
schränkter Haftung auf spekulativer Grundlage usw., welche 
auch dem Bau kleiner Wohnungen gewidmet sind, unter 
scheidet sich der Verein hauptsächlich dadurch, daß sämt 
liche Funktionen, die durch seine Verwaltungsorgane ausgeübt 
werden, in ehrenamtlicher Weise erledigt werden, sodaß in 
dieser Beziehung die Verwaltungskosten keinen hervorragendsn 
Platz einnehmen. Selbst die Tätigkeit, die die Entwertung 
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