Full text: Die Deutschen im Auslande

Gründung des deutschen Reiches, Erneuerung des Kaisertums. 161 
Timiszet. In feierlicher Gesandtschaft wurde sie von Konstan⸗ 
tinopel nach Italien geleitet; erst sechzehn Jahre alt, doch ge— 
reift und klug über ihr Alter, ward sie am 14. April 972 dem 
ebenfalls sechzehniährigen Otto in der Peterskirche vermählt. 
Es ist das Schlußereignis der Politik Ottos des Großen. 
Der Kaiser erachtete die italischen Schwierigkeiten für gelöst; 
gern kehrte er nach Deutschland heim, um sich von der Dauer 
seiner Errungenschaften im Reiche und an der Slawengrenze zu 
überzeugen. Da empfing ihn der Tod in der Pfalz zu Mem— 
leben, am 7. Mai 973. 
VI. 
Kaiser Otto II. war ein Jüngling von siebzehn Jahren, 
als er zur Herrschaft berufen ward. Nur kurze Zeit von seiner 
Mutter Adelheid beeinflußt, stellte er sich, wenngleich persönlichen 
Eindrücken leicht zugänglich, gegen die Erwartungen und Pläne 
vieler Zeitgenossen überraschend schnell auf eigene Fuße. Seinem 
Vater in der Wirkung der äußeren Persönlichkeit unterlegen, 
klein, schmächtig, war er nach Absichten und Charakter sehr wohl 
geeignet, die Richtung Ottos des Großen fortzusetzen. Er hatte 
das gleiche feurige Temperament wie dieser; er gebot über die— 
selbe unbeugsame, bisweilen in Eigensinn übergehende Willens— 
kraft; an Verstand durfte er als seinem Vater überlegen gelten, 
und jedenfalls verfügte er, anders wie dieser, über eine bis zur 
Fähigkeit gelehrter Erörterung entwickelte Bildung. 
Dieser Herrscher, lebensfrisch, anfangs beweglich bis zur 
Überstürzung, ganz auf sich gestellt, begnügte sich mit nichten 
mit der von Otto J. bewirkten inneren Befestigung des Reiches, 
Schon seine ersten Maßregeln zeugen von einer rücksichtslos 
durchgreifenden Energie. 
Von den deutschen Herzogtümern waren zwei in der Hand 
des Kaisers, Sachsen und Franken. Schwaben hatte sich während 
der langen Regierung Ottos des Großen als hervorragend 
königstreu bewiesen; in der ersten Aufstandsperiode hatten der 
schwäbische Herzog, in der zweiten ein schwäbischer Bischof, der 
heilige Ulrich von Augsburg, in glücklichster Weise an dem 
Lamprecht. Deutiche Geichichte II. 11
	        
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