Gründung des deutschen Reiches, Erneuerung des Kaisertums. 161
Timiszet. In feierlicher Gesandtschaft wurde sie von Konstan⸗
tinopel nach Italien geleitet; erst sechzehn Jahre alt, doch ge—
reift und klug über ihr Alter, ward sie am 14. April 972 dem
ebenfalls sechzehniährigen Otto in der Peterskirche vermählt.
Es ist das Schlußereignis der Politik Ottos des Großen.
Der Kaiser erachtete die italischen Schwierigkeiten für gelöst;
gern kehrte er nach Deutschland heim, um sich von der Dauer
seiner Errungenschaften im Reiche und an der Slawengrenze zu
überzeugen. Da empfing ihn der Tod in der Pfalz zu Mem—
leben, am 7. Mai 973.
VI.
Kaiser Otto II. war ein Jüngling von siebzehn Jahren,
als er zur Herrschaft berufen ward. Nur kurze Zeit von seiner
Mutter Adelheid beeinflußt, stellte er sich, wenngleich persönlichen
Eindrücken leicht zugänglich, gegen die Erwartungen und Pläne
vieler Zeitgenossen überraschend schnell auf eigene Fuße. Seinem
Vater in der Wirkung der äußeren Persönlichkeit unterlegen,
klein, schmächtig, war er nach Absichten und Charakter sehr wohl
geeignet, die Richtung Ottos des Großen fortzusetzen. Er hatte
das gleiche feurige Temperament wie dieser; er gebot über die—
selbe unbeugsame, bisweilen in Eigensinn übergehende Willens—
kraft; an Verstand durfte er als seinem Vater überlegen gelten,
und jedenfalls verfügte er, anders wie dieser, über eine bis zur
Fähigkeit gelehrter Erörterung entwickelte Bildung.
Dieser Herrscher, lebensfrisch, anfangs beweglich bis zur
Überstürzung, ganz auf sich gestellt, begnügte sich mit nichten
mit der von Otto J. bewirkten inneren Befestigung des Reiches,
Schon seine ersten Maßregeln zeugen von einer rücksichtslos
durchgreifenden Energie.
Von den deutschen Herzogtümern waren zwei in der Hand
des Kaisers, Sachsen und Franken. Schwaben hatte sich während
der langen Regierung Ottos des Großen als hervorragend
königstreu bewiesen; in der ersten Aufstandsperiode hatten der
schwäbische Herzog, in der zweiten ein schwäbischer Bischof, der
heilige Ulrich von Augsburg, in glücklichster Weise an dem
Lamprecht. Deutiche Geichichte II. 11