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Materielle Politik.
ken zu lassen, seine Absichten oft unter dem Scheine unbekümmerter Gesellschaft—
lichkeit verbergen, anderseits in Hauptsachen mit ruhiger Besonnenheit aber
Entschiedenheit auftreten. Um diesen Aufgaben zu genügen, braucht er nicht
ein gelehrter Pedant zu sein, dessen Gehirn durch Kathederweisheit verdreht
oder mit einem Wuste s. g. Realkenntnisse vollgestopft ist, die Klugheit und der
qute Ton wird ihn abhalten, die Kenntnisse, welche er wirklich besitzt, voreilig
oder bei unpassenden Gelegenheiten auszukramen. Oft kann ein Kriegsmann,
welcher in seinem Handwerke sich Anstand im Benehmen gegen Andere, Würde
und Energie erworben hat, besser als Gesandter an gewissen Höfen geeignet
sein als ein Staatsgelehrter. Wir haben aus der Geschichte und dem Studium
der Nationalcharaktere die Ueberzeugung abstrahirt, daß der zugeknöpfte, oft
schwerhörige, bedachtsame, hinhaltende deutsche Diplomat in der Regel und auf
die Länge, dem Esprit, der Selbstüberschätzung, der Suade des Franzosen, wel⸗
cher sich selbst bewundert und andern die Bewunderung seiner Ideen und Talente
einflößen will, durch sein ruhiges Aplomb, welches jener vielleicht für Mangel
an Geist und für Verlegenheit ansieht, überlegen ist, wie ein geschulter deut—
scher Fechter im Assault dem hitzigen Welschen überlegen ist. Vielleicht hat der
russische Diplomate den Vorzug, daß er die schlaue Ruhe des Deutschen mit der
eleganten Gewandtheit der Franzosen in vortheilhafter Mischung verbindet, wie
die russische Diplomatie überhauͤpt durch ihre Geschicklichkeit und Thätigkeit für
biele ein Popanz ist, welcher nicht furchtbar genug geschildert werden kann.
Schließlich die Bemerkung, daß die Aufgabe der Diplomatie sich nicht auf
die Einleitung und Abschließung politischer Verträge — Allianzen, Friedens⸗
schlüsse u. s. w. — beschränkt, sondern oft auch zum Zwecke hat gegen gefähr⸗
liche Absichten oder Einflüsse zu opponiren, Contreminen anzulegen, durch un⸗
oerfängliche Vorschläge oder Andeutungen die Geheimnisse auszuforschen, daß
außer den politischen Verträgen im e. S. auch Handels-, Zoll- und andere die
Verkehrsverhältnisse betreffende Staatsverträge vorkommen, und daß die Ge—
sandten nicht nur Verträge abschließen, sondern über die Erfüllung derselben zu
wachen haben und Vorfälle, welche zu Störung der internationalen Verhält⸗
nisse führen könnten, verhüten oder an ihre Committenten zuverlässige Mitthei—
lungen machen sollen.
Bekanntlich haben die stehenden Gesandtschaften neben ihren ostensibeln
Aufträgen gewöhnlich noch andere Geschäfte zu besorgen, welche aus den gehei—
men Fonds bestritten werden und deren Natur und Umfang durch die interna—
tionalen Beziehungen der betreffenden Staaten und die macchiavellistische oder
redliche Politik der Regierungen bestimmt wird. Aber auch die rechtlichsten Re⸗
gierungen inoffensiver Staaten können, wenn sie stehende Misstionen aufstel⸗
len, nicht unterlassen, im Interesse der Sicherheit sich wichtige Nachrichten zu
oerschaffen und den Willen der Machthaber des Staates, bei welchem Gesandte