Full text: Völkerrecht und Landesrecht

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8 9. Nichtrecipirende Blankettrechtssätze. 
I. Die beiden Arten der Verweisung des staatlichen Rechts 
auf das Völkerrecht. Mängel und Vorzüge. 226—230. — IL. Völker- 
rechtliche Blankettsätze. Verschiedene Arten. Bedenken. Special- 
frage bezüglich des Abschlusses der Staatsverträge. Lösung des 
Problems für Einheits- und Bundesstaat. 230—250. — IM. Völker- 
rechtliche Begriffe im Landesrecht und umgekehrt 250—252 . 
Drittes Kapitel. 
Das Verhältniss der Rechtsquellen. 
8 10. Grundlegende Erörterungen. 
I. Unmöglichkeit von Konkurrenz und Konflikt. Subsidiarität: 
Ausfüllung von Lücken? Keine Koordination. Gegenseitige Unab- 
hängigkeit der Geltung. Folgerungen für Unterthanen und Staats: 
organe. 253—264. — II Die besondere Art der „Ueberordnung“ des 
Völkerrechts über das Landesrecht. Die völkerrechtliche Gebunden- 
heit des Gesetzgebers. 264—271 . . . 
& 11. Völkerrechtlich bedeutsames und völker- 
rechtlich gleichgültiges, völkerrechtsgemässes 
und völkerrechtswidriges Landesrecht. 
I. Terminologie. Völkerrechtlich bedeutsames und „internatio- 
nales“ Landesrecht. Die Feststellung der völkerrechtlichen Relevanz 
staatlichen Rechts. Die Gegenseitigkeitsklausel und Verwandtes. 
Die Antwort ist nur im Völkerrechte zu suchen. Schwierigkeiten 
Wechsel der Relevanz. 272—285. — II. Begrenzung der Aufgabe, 
I86-— 288 
$ 12. Das völkerrechtlich gebotene Landesrecht 
I. Begriff. Gegensatz zum völkerrechtlich veranlassten und voraus- 
gesetzten Landesrecht. 289—295. — II. Das gesellschaftliche Interesse 
an der Rechtsentstehung. Folgerung für unser Thema. Die Un- 
gelbständigkeit der völkerrechtlichen Gesetzgebungspflicht. Diese ist 
Mittel zweiten Ranges zur Befriedigung internationaler Interessen. 
Das unmittelbar gebotene und das international unentbehrliche Lan- 
desrecht. Dieses ist Voraussetzung nur für völkerrechtlich gebotene 
Akte der Vollziehung. Scheinbare Ausnahmen. Die beiden Arten 
des völkerrrechtswidrigen Landesrechts, 295—311. — Exkurs. Der 
Fall Schnäbele (nach den Akten). 311—313. — III, Die verschiedene 
Veranlassung des international unentbehrlichen Landesrechts. Be- 
stehende Ansprüche. Bevorstehender Vertragsschluss. Eine merk: 
würdige Vertragsklausel. Objektives Völkerrecht. Die internatio- 
nale Haftpflicht insbesondere, 313—323 . . . Sa 
$ 13. Fortsetzung. 
I. Die Haftung des Staats für Handlungen der Individuen, 
Bisherige Theorien. Ihre Fehler. Die sog. Verbrechen gegen das 
226— 252 
753271 
272— 288 
289-— 323
	        
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