Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Entwickelung und Wesen der ritterlichen Gesellschaft. 178 
Diese Stellung wirkte auf den niedern Klerus weiter. Auch 
er ordnete sich der neuen, ritterlichen Gesellschaft ein; schon der 
Landfriede des Jahres 11561 bringt das zum Ausdruck, indem 
er die Ausnahmestellung der Geistlichen im Friedensschutz be⸗ 
schränkt; voll anerkannt vom Rittertum erscheinen die Pfaffen 
dann um die Wende des 12. und 18. Jahrhunderts, Hartmann 
von Aue bezeichnet sie einmal als dis herren, die das ambet 
hant, daz si die gotes e begant?. 
Und schon waren sie um diese Zeit bereits auch hinein⸗ 
gezogen in die Fülle neuer gesellschaftlicher und geistiger Bil— 
dungselemente der Laienaristokratie. Sie wohnten Turnieren 
bei, sie frönten einem oft nicht unbedeutenden persönlichen 
Luxus im ritterlichen Sinne, und die höchsten Vertreter ihres 
Standes nahmen mäcenatischen Anteil an dem Aufschwung der 
nationalen Dichtung. Um die Äbte von Sankt Gallen erblühte 
der Minnesang eines vollen Chors klösterlicher Dienstmannen, 
hbis ein Abt gar selbst Tagelieder dichtete; und der Patriarch 
Wolfger von Aquileia, vorher Bischof von Passau, war ein 
Gönner Walthers von der Vogelweide; Staatsmann und Krieger, 
Vertrauter der Päpste und Kaiser zugleich verbrachte er die 
Tage seiner Muße umringt von Dichtern und Künstlern, mild 
gegen deutsche Gaukler und italienische Sängerinnen, ja selbst 
gegen die vagierenden Pfaffen, jene abtrünnigen, frei dichtenden. 
halb heidnisch gesinnten Bastarde der Hierarchie. 
Was Wunder, wenn bei solcher Verschmelzung mit dem 
neuen Dasein der Laien die geistige Bildung des Klerus ritterliche 
Züge annahm. Zwar scheint die Aufnahme lateinischer Wörter 
in die deutsche Sprache durch Vermittelung des Klerus auch 
im 12. und 13. Jahrhundert rege fortgedauert zu haben: ein 
Zeichen noch lebendigen Einflusses specifisch kirchlicher Bildung. 
Aber die neue Litteratur ward ritterlich-laienhaft selbst da, wo 
Kleriker sich ihr widmeten. Um 1190 etwa dichtet der thürin— 
gische Kapblan Wernher von Elmendorf eine Tugendlehre durch— 
1MG. Coustit. 1, 196, 8 4, 3. J. 1152. 
2 Grec 6335.
	        
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